Cannabis und Haschisch:Von der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen

Cannabis und Haschisch: Cannabis ist seit 2017 zur medizinischen Nutzung freigegeben.

Cannabis ist seit 2017 zur medizinischen Nutzung freigegeben.

(Foto: Bavaria Weed)

Nach Empfehlung der World Health Organisation könnten Cannabis und Haschisch womöglich auch hierzulande bald als Genussmittel freigegeben werden.

Von Peter Haacke, Starnberg

Der Diskurs darüber, ob Cannabis in Deutschland generell legalisiert werden sollte, wird schon seit Jahrzehnten kontrovers geführt. Derzeit ist der Cannabis-Konsum an sich zwar erlaubt, doch Erwerb, Besitz, Verkauf sowie der Anbau von Hanfpflanzen sind verboten. Ausnahmen gibt es seit 2017 für Medizinalhanf. Doch weltweit lockern immer mehr Länder ihre Gesetze. Erst im November befand der Europäische Gerichtshof, dass der nicht-psychoaktive Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) bei einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent nicht länger als Betäubungsmittel gilt. Die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen votierte im Dezember für eine Herabstufung von Cannabis im Einheitsabkommen über Betäubungsmittel.

Bislang war die Pflanze ebenso wie Heroin, Kokain oder Chrystal Meth als Substanz ohne medizinischen Nutzen klassifiziert worden. Gemäß Empfehlung der World Health Organisation (WHO) hat die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen Cannabis und Haschisch aber aus der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen. Die Neubewertung könnte Folgen haben: Hanf wird nicht nur als Heilmittel, sondern wohl über kurz oder lang wie in Kanada oder Uruguay auch als Genussmittel freigegeben werden. Als Nutzpflanze mit großem Einsatzspektrum ist er ohnehin seit Jahrtausenden bekannt.

Die Verteufelung von Cannabis hatte in den Zwanzigern begonnen. Es folgten in den Dreißigern und Vierzigern in USA Anti-Marihuana-Kampagnen, maßgeblich unterstützt durch Großindustrielle. 1961 kam ein weltweites Verbot des Cannabisanbaus. Seit den Neunzigern wird in der Bundesrepublik über die Legalisierung von Cannabis debattiert. Doch in der Praxis änderte sich wenig. Bayern praktiziert bis heute eine konsequente Strafverfolgung - oft mit gravierenden Folgen für Betroffene. Gleichwohl änderte sich wenig am Konsum der Droge: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht von etwa vier Millionen Bundesbürgern aus, die Marihuana gelegentlich konsumieren. Seit der Flower-Power-Ära verbindet die Dreifaltigkeit aus Rausch, Popmusik und liberalem Denken Spaß mit revolutionärer Attitüde ohne Unrechtsbewusstsein.

Zudem mehren sich laut unzähligen Studien die Zweifel an der Gesundheitsschädlichkeit von Cannabis. Zwar ist Marihuana grundsätzlich keine harmlose Droge, der Konsum kann - wie auch bei Alkohol - gerade bei Jugendlichen zu physischen Beeinträchtigungen, sozialer Verwahrlosung und Psychosen führen. Bei vielen Erkrankungen aber hat sich Cannabis als hilfreich in der medizinischen Anwendung erwiesen - insbesondere bei chronischen Schmerzpatienten oder in der Palliativmedizin. Das Spektrum ist Studien zufolge weit gefächert: Indikationen sind Multiple Sklerose, Depression, Spastiken, Lähmungserscheinungen, Erkrankungen des Nervensystems, Migräne, Epilepsie, HIV und Aids oder Übelkeit und Erbrechen etwa bei Chemotherapien gegen Krebs. Als hilfreich gilt Cannabis auch bei ADHS und Tourette-Syndrom. Hanf wirkt je nach Zusammensetzung und Dosierung euphorisierend oder entspannend, appetitanregend, angstlösend und entzündungshemmend. Laut Bundesopiumstelle erhielten bisher Patienten mit mehr als 50 unterschiedlichen Erkrankungen eine Ausnahmeerlaubnis für eine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit qualitativ hochwertigem Medizinal-Cannabis.

Hanf ist kein Allheilmittel für jeden. Sicher aber werden die WHO-Empfehlungen nun eine Diskussion befeuern, die auf politischer Ebene schon längst in vollem Gang ist: die Legalisierung von Marihuana als Genussmittel.

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