EU-Klage:Wie gut, dass es die EU gibt

Weil die Umsetzung von Naturschutzgebieten nicht rasch genug vorankommt, verklagt Brüssel Deutschland - zu Recht.

Von Michael Bauchmüller

Wie Europas Räderwerk funktioniert, das zeigt sich oft erst, wenn es streikt. Wenn unten nicht das rauskommt, was oben geplant wurde. Beim Naturschutz zum Beispiel ist das so: Aus Brüssel kommt eine Richtlinie, aus ihr wird nationales Recht. Umsetzen müssen das aber die Länder, und die wiederum geben die Auflagen an die Landkreise weiter. Wehe aber, dort unten gibt es Probleme.

Es gibt diese Probleme, und deshalb hat sich Deutschland am Donnerstag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingehandelt, angestrengt von der EU-Kommission. Von den mehr als 4600 schützenswerten Gebieten im Land fehlten in jedem siebten die nötigen Auflagen, kritisiert Brüssel. Obendrein lasse sich der Erfolg des Schutzes nach deutschen Regeln nicht gut genug messen - also, ob die Schutzgebiete Tiere und Arten auch wirklich schützen.

Wieder einmal zeigt sich: Wie gut, dass es die EU gibt. Auf Ebene der Landkreise endet der Naturschutz gern in den Mühlen der Bürokratie - gerade auch, wenn Schutzgebiete mehrere Kreise betreffen. So geht manches schöne Ziel auf dem Weg durch die Institutionen über Bord, oft unbemerkt. Das Land Niedersachsen, wo noch einiges zu tun ist, hat seine Landkreise nun angewiesen, endlich zu Potte zu kommen - und das just zwei Tage vor der Klage. Zufall? Wohl kaum.

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