Spanien:Richter Garzón und Francos Verbrechen

Fast 33 Jahre nach dem Tod des Diktators sollen die Verbrechen des spanischen Franco-Regimes erstmals juristisch aufgerollt werden.

Javier Cáceres

Die Verbrechen der spanischen Franco-Diktatur sollen knapp 33 Jahre nach dem Tod des Gewaltherrschers erstmals juristisch aufgerollt werden. Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón erklärte sich in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss für zuständig, die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" der Franquisten aufzuklären.

Spanien: Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón erklärte sich für zuständig,die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" der Franquisten aufzuklären.

Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón erklärte sich für zuständig,die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" der Franquisten aufzuklären.

(Foto: Foto: dpa)

Dabei geht es insbesondere um das Schicksal der "Verschwundenen". Im Rahmen eines Plans der systematischen Ausrottung des politischen Gegners seien diese Opfer von illegalen Entführungen durch Staatsorgane geworden, die insofern bis heute andauerten, als die Opfer weder tot noch lebendig gefunden worden sind. Sie seien damit auch nicht verjährt.

Vor wenigen Wochen hatten Angehörige und Opferverbände dem Richter eine Liste mit mehr als 140.000 Namen von Verschwundenen der Franco-Diktatur übergeben.

Garzón erklärte, er sei als Richter des Nationalen Gerichtshofs deshalb zuständig, weil Würdenträger des spanischen Staates in die Gräueltaten verwickelt waren - angefangen mit Diktator Francisco Franco selbst. Um sich zu vergewissern, dass die juristische Verantwortlichkeit Francos sowie 34 seiner Schergen mittlerweile erloschen ist, fordert Garzón in seinem Beschluss die Sterbeurkunden der Beschuldigten an.

Dies ist ein Akt von einem ähnlichen Symbolgehalt wie das Datum der Garzón-Entscheidung: Am Donnerstag jährte sich zum zehnten Mal der Tag der aufsehenerregenden Verhaftung des mittlerweile verstorbenen chilenischen Diktators Augusto Pinochet in London. Den Haftbefehl hatte damals ebenfalls Garzón ausgestellt.

Während sich Vertreter von Regierung und Opposition mit Kommentaren zurückhielten, kündigte die Staatsanwaltschaft in Madrid an, Einspruch einlegen zu wollen. Mögliche Verbrechen seien durch die Amnestie von 1977 abgegolten.

Garzón hielt dem entgegen, das internationale Recht erlaube "keine Normen des Pardon oder des Vergessens" bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu den Anordnungen Garzóns zählt unter anderem die Aushebung von mindestens 19 Massengräbern. Darunter ist auch das Grab, in dem der im August 1936 von den Faschisten ermordete Dichter Federico García Lorca vermutet wird.

Zudem verlangte Garzón vom Innenministerium eine Aufstellung der Personen, die vom Beginn des Bürgerkrieges bis 1951 die wichtigsten Posten in der faschistischen Falange-Bewegung bekleideten. Danach werde geprüft, ob noch jemand belangt werden könne.

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