Deutscher Presserat:Rekordbeschwerden beim Presserat

Deutsche Zeitungstitel. (Foto: imago images/Werner Otto)

2020 gingen beim Presserat die meisten Beschwerden in seiner Geschichte ein. Die meiste stellten sich allerdings als unbegründet heraus.

Von Aurelie von Blazekovic

Vor allem zwei Fälle verursachten im vergangenen Jahr Beschwerdefluten beim Presserat. Die Polizei-Kolumne in der taz und die Berichterstattung über eine Kindstötung in Solingen. Massenbeschwerden zu diesen Themen und zur Corona-Berichterstattung führten dazu, dass sich 2020 die Zahl der eingegangenen Beschwerden nahezu verdoppelt hat. Mit 4085 Beschwerden verzeichnet der Presserat den höchsten Wert in seiner Geschichte.

Die meisten dieser Beschwerden stellten sich aus Sicht des Presserats allerdings als unbegründet heraus, so das Gremium bei der Veröffentlichung seines Jahresberichts am Dienstag. 41 Prozent der Beschwerden lagen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Presserats, etwa weil sie sich nicht auf Print- und Online-Medien, sondern auf den Rundfunk bezogen. Andere, weil offensichtlich kein Verstoß gegen den Pressekodex vorlag. 530 Artikel wurden in den Beschwerdeausschüssen diskutiert. Die schärfste Sanktion des Presserats, die öffentliche Rüge, wurde in 53 Fällen ausgesprochen, im Vorjahr geschah das nur 34 Mal.

Bei den Rügen ging es am häufigsten um Schleichwerbung. Etwa wenn in Zeitschriften unklar war, ob ein Text von Anzeigenkunden oder der Redaktion stammte. 14 Rügen bezogen sich auf verletzten Opferschutz in der Berichterstattung. Fünf Rügen hatten mit nicht offengelegten Interessenskonflikten von Autoren zu tun. Im Zusammenhang mit Corona kam es nur viermal zu einer Rüge. Die Rügen müssen von den an der freiwilligen Selbstkontrolle teilnehmenden Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien veröffentlicht werden, was bisher aber in 19 Fällen nicht geschehen ist.

Den prominentesten Beschwerdefall des Jahres, die taz -Kolumne, erkannte der Presserat als Satire und Gedankenspiel, und wies die 382 Beschwerden dazu ab.

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