Deutliches Signal:Lenggries will Kampfhunde loswerden

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Gemeinde erhöht Steuer für die Tiere um 500 Euro im Jahr

Hunde sind für viele Menschen unverzichtbare Gefährten, für Kommunen bedeuten sie einen nicht unerheblichen Aufwand. In Lenggries gibt es 70 Hundetoiletten, die von zwei Mitarbeitern des Bauhofs jede Woche zweimal geleert werden. Jede Hundetoilette kostet 500 Euro, die dazugehörigen Mülltüten noch einmal 2500 Euro pro Jahr. Die Hundesteuer, die als Ausgleich für die Kommunen dient, wurde in Lenggries seit 16 Jahren nicht mehr erhöht. Das hat sich nun geändert: Der Gemeinderat hat am Montag mit drei Gegenstimmen von Tobias Raphelt, Sabine Gerg (beide SPD) und Markus Ertl (FWG) einer neuen Hundesteuersatzung zugestimmt.

Die bereits im Hauptausschuss diskutierten Änderungen wurden teilweise eingearbeitet. Wer einen Hund hat, muss künftig 84 Euro pro Jahr zahlen, bisher waren es 50,40 Euro. Für einen Zweithund werden 168 Euro fällig (bislang 110,40 Euro), für jeden weiteren 252 Euro (bisher 200,40 Euro). Kräftig zur Kasse gebeten werden Halter von Kampfhunden. Sie müssen künftig 1200 Euro pro Jahr zahlen, also 500 Euro mehr als bisher. "Das ist als Signal zu verstehen, dass Kampfhunde in der Gemeinde nicht erwünscht sind", erklärte Kämmerer Michael Wenig. Denn die Hundesteuer habe auch eine Lenkungsfunktion, um Belästigungen und Gefahren für die Bürger einzudämmen. Die Kampfhundesteuer wird bei Rassen fällig, die in einer entsprechenden Verordnung aufgeführt sind, auch wenn für den jeweiligen Hund ein "positiver Wesenstest" vorliegt.

In der Gemeinde sind derzeit drei Kampfhunde gemeldet, die den entsprechenden Test vorweisen können. Von der Steuer befreit sind Rettungshunde etwa von Rotem Kreuz oder Technischem Hilfswerk sowie "Assistenzhunde", die für Blinde, Taube oder "völlig Hilflose" unentbehrlich sind. Diese Formulierung hatten Markus Ertl und Tobias Raphelt im Hauptausschuss kritisiert, weil sie ihrer Meinung nach diskriminierend und nicht klar definiert sei. Kämmerer Wenig verwies dagegen auf das Bayerische Innenministerium, das diese Formulierung in seiner Mustersatzung für Kommunen verwende.

Wer einen Hundeführerschein vorweisen kann, ist für ein Jahr von der Steuer befreit. Kritik an der Steuererhöhung kam vor allem von der SPD. Der Betrag von 84 Euro an sich sei schon bezahlbar, sagte Sabine Gerg. Heftig sei aber der große Sprung um 60 Prozent. Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG) räumte die "beachtliche Erhöhung" ein. Die Gemeinde fahre aber trotzdem nicht kostendeckend. Daniela Werner (Grüne) erhoffte sich als positiven Effekt, "dass jetzt mehr Leute den Hundeführerschein machen".

© SZ vom 25.02.2021 / schp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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