Nachdem bekannt wurde, dass sich der Bürgermeister im mittelfränkischen Gunzenhausen frühzeitig hat impfen lassen, ermittelt nun die Kriminalpolizei. Polizei und Staatsanwaltschaft Ansbach bestätigten am Freitag der SZ, dass nach einer Anzeige Vorermittlungen eingeleitet wurden, in denen die Polizei klären solle, ob eine Straftat vorliege. Zwar sei Vordrängeln beim Impfen nicht strafbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Michael Schrotberger, geprüft werde aber, ob ein Amtsdelikt - Verdacht auf Vorteilsnahme oder Bestechung etwa - vorliege.
Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, 59, hatte sich impfen lassen, obwohl er nicht zur ersten Priorisierungsgruppe gehört. Erklärt hatte er dies unter anderem damit, dass er davon ausgegangen sei, übrig gebliebenen Impfstoff zu erhalten, der sonst verdorben wäre. Später räumte er ein, dass im Zusammenhang mit seiner Impfung doch Impfstoff nachbestellt worden sei, jedoch ohne sein Wissen. Weil es nicht nur in Bayern, sondern auch bundesweit immer wieder zu Fällen von Impfdrängelei gekommen ist, wird nun auf Bundesebene eine Gesetzesänderung geprüft. Demnach könnte das Vordrängeln beim Impfen künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.