Prozess in München:Bewährung für den Haupttäter, Haft für seine Gehilfin

Prozess in München: Das Amtsgericht München (Archivbild)

Das Amtsgericht München (Archivbild)

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein Pärchen stiehlt Tabak aus dem Laden eines ehemaligen Freundes. Der Haupttäter erhält dafür Bewährung - seine Komplizin nicht.

Von Stephan Handel

Bewährung für den Haupttäter - Haft für seine Gehilfin: Ein solches, vermeintlich schräg wirkendes Urteil hat das Amtsgericht gesprochen. Bei genauerer Betrachtung hat dann aber doch alles seine Richtigkeit. Ein 27-jähriger Münchner war zusammen mit seiner 39-jährigen Freundin bei einem Diebstahl erwischt worden: In einem Shisha-Laden im Bahnhofsviertel hatte er Tabak geklaut. Er gestand, dass das nicht die erste Tat war - insgesamt war er mithilfe eines gestohlenen Schlüssels zwölf Mal in dem Laden gewesen und hatte einen Schaden von mehr als 9000 Euro angerichtet.

Er sei, so sagte der Mann in der Verhandlung, mit dem früheren Besitzer des Ladens befreundet gewesen und habe ihm sogar 60 000 Euro geliehen, damit er an dem Geschäft beteiligt sei. Dann habe der aber den Laden verkauft und sei untergetaucht, das ganze Geld war weg. Aus Frust darüber habe er den Schlüssel eingesteckt. Seine Freundin sei über seine Machenschaften nicht informiert gewesen, sie habe auch nicht gewusst, dass er den Schlüssel bei ihr zu Hause versteckt hatte. Er habe ihr erzählt, dass der Laden seiner sei - immerhin hatte er ja einen Schlüssel -, und dass er ab und zu dort hin müsse, um Ware für seinen zweiten Geschäftsstandort zu holen. Auf ihre Frage, warum er immer als Erstes das Licht ausschalte, habe er ihr erklärt, dass das wegen der Passanten sei, die vielleicht meinten, es fände ein Einbruch statt, und die Polizei rufen würden.

Das nahm ihm das Gericht nicht ab: Das Urteil nennt seine Angaben "widersprüchlich und nicht nachvollziehbar". So habe seine Komplizin bei der Durchsuchung ihrer Wohnung den Polizeibeamten gesagt, wo sich der entsprechende Schlüssel befinde. Die Tatsache, "dass die Angeklagte den Laden lediglich zweimal immer zur Nachtzeit mit dem Angeklagten betrat, dieser den Schlüssel für den Laden bei der Angeklagten lagerte und die Angeklagten das Licht ausschalteten, bevor sie den Tabak zusammensuchten, zeigt, dass die Angeklagte wusste, dass es sich um rechtswidrige Taten handelt". Lediglich über die Beteiligung der Frau an der Beute konnte das Gericht keine Klarheit gewinnen.

Der Haupttäter war bis dahin nicht vorbestraft - deshalb erhielt er zwei Jahre auf Bewährung. Seine Gehilfin hingegen hat zahlreiche Vorstrafen und zwei offene Bewährungen. Deshalb: sieben Monate Gefängnis.

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