Gehörlosen-Unterstützung:Gebärdendolmetscher für die Impfung

Auch gehörlose und taubblinde Menschen haben Anspruch auf ein ausführliches Aufklärungsgespräch vor der Corona-Schutzimpfung. Die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher oder Taubblinden-Assistenten werden allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern vom Landratsamt erstattet, wie die Behörde jetzt mitteilt. Landkreisbürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbständig zu organisieren. Die Rechnung ist anschließend beim Landratsamt (Referat 3.2 Corona-Rechnungen, Postfach 90 07 51, 81507 München) einzureichen. Gehörlose, die sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchten, finden dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können außerdem die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131/68 08 22 02 kontaktieren.

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