Hochschule:Ausnahmeregeln für Wintersemester

Bayerns Studierende können aufatmen: Am Donnerstag soll die geplante Änderung des Hochschulgesetzes im Landtag in Erster Lesung diskutiert werden. Geht das Gesetz auch in Zweiter Lesung durch, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse von CSU und Freien Wählern zu erwarten ist, gelten die Corona-bedingten Ausnahmeregeln aus dem digitalen Sommersemester 2020 auch für das Wintersemester. Es wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, was sich etwa auf Prüfungsfristen und den Bafög-Bezug auswirkt. Zwar versucht Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) seit Januar die Studierenden in Bayern zu beruhigen und versichert stets, dass die Verlängerung kommt. Aber Ankündigungen sind keine Fakten, die Universitäten und Hochschulen müssen noch immer auf die gesetzliche Grundlage warten. Und das Wintersemester ist formal Ende März vorbei.

© SZ vom 03.03.2021 / angu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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