Gerichtsprozesse:Ku'damm-Raser wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt

BGH prüft Lebenslänglich-Urteil für Berliner Raser

Trümmerteile auf der Tauentzienstraße in Berlin. Am 1. Feburar 2016 lieferten sich zwei Männer ein Autorennen, rasten über mehrere rote Ampeln und rammten schließlich den Jeep eines Rentners, der den Unfall nicht überlebte.

(Foto: Britta Pedersen/picture alliance/dpa/dpa-Zentral)

Das Berliner Landgericht urteilt zum dritten Mal über das illegale Autorennen mitten in der Stadt, bei dem ein unbeteiligter Rentner ums Leben kam. Diesmal geht es nur um einen der beiden Raser - und er kommt milder davon als sein damaliger Kontrahent.

Von Verena Mayer, Berlin

Der Fall war in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Zum einen die Tat selbst: ein Wettrennen, bei dem zwei junge Männer im Februar 2016 mit einer Geschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde über den Berliner Kurfürstendamm rasten und dabei mehrere rote Ampeln überfuhren. Dabei stieß eines der beiden Autos mit einem Jeep zusammen, der bei Grün in die Kreuzung einfuhr. Der Fahrer des Jeeps, ein Rentner, war sofort tot. Was danach folgte, waren mehrere Versuche der Justiz, diese Tat zu sühnen. Am Dienstag fiel in einem dritten Prozess nun ein weiteres Urteil: Der 29 Jahre alte Marvin N. wurde wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Die Frage, die das Berliner Landgericht seit 2017 in insgesamt drei Prozessen beantworten musste, lautete: War es Mord? Handeln Autofahrer, die sich ein illegales Rennen liefern, aus Heimtücke und mit niedrigen Beweggründen?

Ja, urteilten die Richter im ersten Prozess, die beiden Fahrer Marvin N. und Hamdi H. erhielten 2017 eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Zwar hätten die beiden nicht beabsichtigt, jemanden zu töten, aber wer so schnell in einer belebten Innenstadt unterwegs sei, der nehme den Tod anderer billigend in Kauf, handle also mit einem bedingten Tötungsvorsatz. Doch diesen bedingten Tötungsvorsatz sah der Bundesgerichtshof nicht genau belegt, der Fall musste noch einmal aufgerollt werden. In einem zweiten Urteil verhängte das Berliner Landgericht 2019 abermals lebenslange Haftstrafen wegen Mordes, der BGH hob auch dieses Urteil auf, allerdings nur teilweise. Die lebenslange Haftstrafe von Hamdi H., von dem die Initiative zu dem Rennen ausgegangen war, wurde bestätigt, Marvin N. hingegen kam erneut vor Gericht.

Es war der andere, der den Jeep rammte

Seine Beteiligung an einem möglichen gemeinschaftlichen Mord war in allen Verfahren umstritten: Sein Mercedes hatte den Jeep des Rentners nicht gerammt, und im Gegensatz zu seinem Kontrahenten war er noch an zwei roten Ampeln stehen geblieben, ehe er dessen Verfolgung aufnahm, um die "angestrebte Selbstbestätigung" zu erlangen, wie es in der Anklageschrift heißt. Offen war immer auch die Frage, inwiefern man den Tod von jemandem billigend in Kauf nehmen kann, wenn man sich dabei selbst in Gefahr bringt. Bereits zum Prozessauftakt im Oktober vergangenen Jahres hatte der Vorsitzende Richter dann auch "eine ausgesprochen große Bandbreite an möglichen Ausgängen" gesehen.

Bild-Motiv: der Angeklagte Marvin Nordhauß !!! Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden !!! Ber

Marvin N. im Berliner Landgericht. Die Richter werteten seine Beteiligung an dem Rennen als "versuchten Mord".

(Foto: Olaf Wagner/imago images)

So kommt es nun, dass die Richter einmal mehr feststellen, dass Marvin N. sich mit einem anderen Sportwagenfahrer ein spontanes "Stechen" geliefert und tödliche Folgen billigend in Kauf genommen habe, als er bei Rot in eine Kreuzung raste. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe er gehandelt, so das Gericht, und durch die extrem hohe Geschwindigkeit eine "eklatant hohe Gefahr" geschaffen. Er habe das Rennen gewinnen wollen, "um das eigene Ansehen zu steigern und sich selber besser zu fühlen". Dafür habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass ein Mensch stirbt. Auch ging Marvin N. kurz vor der Kollision ein wenig vom Gas, beschleunigte dann aber wieder. Somit sei er bewusst ein "Risiko eingegangen, um an dieser entscheidenden Stelle das Rennen nicht zu verlieren".

Doch die Tat wird diesmal als Mordversuch gewertet. Marvin N. sei "keine täterschaftliche Mitverantwortung für den Tod anzulasten", so der Vorsitzende Richter. Doch dass nicht er mit dem Jeep kollidierte, sondern sein Kontrahent, sei "absoluter Zufall" gewesen - daher eben versuchter Mord. Außerdem wurde Marvin N. wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, das Gericht verhängte zudem eine fünfjährige Führerscheinsperre gegen den Angeklagten.

Ob es dabei bleibt, ist unklar. Ein Verteidiger hat bereits Revision angekündigt. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser komplizierte Fall ein weiteres Mal vor dem Berliner Landgericht landet.

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