Zwiesel:Bürgermeister droht Freiheitsstrafe

Die Vorwürfe gegen den parteilosen Bürgermeister von Zwiesel, Franz Xaver Steininger, sind offenbar von einigem Gewicht. Die Verhandlung gegen ihn wegen Vorteilsannahme im Amt und Bankrotts wird laut Amtsgericht Landshut vor dem Schöffengericht stattfinden. Üblicherweise gilt dann eine Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren Freiheitsstrafe. Sollte Steininger zu einem Jahr oder mehr verurteilt werden, wäre laut Landesanwaltschaft das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes beendet. Der Strafrahmen bei Vorteilsannahme reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, bei dem Vorwurf des Bankrotts bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Dem 55-jährigen Steininger wird vorgeworfen, sich im Bauausschuss für zwei Unternehmer eingesetzt zu haben, die ihm insgesamt mehr als 100 000 Euro geliehen hatten. Am Ende entschied der Stadtrat in ihrem Sinne. Zudem stehen in der Anklageschrift 45 Fälle des Bankrotts, weil Steininger Geld vor seinen Gläubigern verborgen haben soll. Angesetzt ist die Verhandlung für den 22. Juni. Zudem läuft gegen Steininger ein Disziplinarverfahren, weil er etwa Stadtratsbeschlüsse nicht umgesetzt haben soll. Die Landesanwaltschaft beabsichtigt, Steininger vorläufig zu suspendieren. Das ist zulässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass am Ende der Untersuchung eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis steht. Derzeit wird Steininger dazu noch angehört.

© SZ vom 05.03.2021 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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