Anordnung wegen Geflügelpest:Geflügel muss im Stall bleiben

Zum Schutz der Geflügelhaltungen vor der Geflügelpest hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck die sogenannte Aufstallung von Geflügel angeordnet. Das bedeutet, dass privaten und gewerblichen Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten müssen, damit möglicherweise infizierte Wildvögel nicht in Kontakt zu den Nutzvögeln kommen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beurteilt das Infektionsrisiko für ganz Bayern derzeit als hoch. Die Aufstallung von Nutzgeflügel zur Verhinderung des Kontakts mit Wildvögeln stelle die effektivste Maßnahme zum Schutz der Nutzgeflügelbestände dar. Darüber hinaus gelten bereits seit Anfang Februar für alle Geflügelhaltungen Biosicherheitsmaßnahmen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Erreger der Geflügelpest in Nutzgeflügelhaltungen eingetragen beziehungsweise von dort weiterverbreitet wird. In Bayern sind bislang 24 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie 4 Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. In Oberbayern wurden infizierte Wildvögel in den Landkreisen Starnberg, Landsberg am Lech und Neuburg-Schrobenhausen gefunden. Tot aufgefundene Vögel sollten nicht angefasst und die Funde von Wasser- und Greifvögeln dem Veterinäramt Fürstenfeldbruck gemeldet werden.

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