Das Landratsamt verlängert die Vorschrift, nach der in der Brucker Innenstadt sowie am Geschwister-Scholl-Platz in der Buchenau Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden müssen. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt bis 29. März. Sie ist erstmals im November des vergangenen Jahres erlassen worden. Betroffen sind Innenstadtbereiche entlang der Haupt- und der Schöngeisinger Straße sowie der Stockmeierweg - und eben der Geschwister-Scholl-Platz.
Fürstenfeldbruck:Masken-Vorschrift in Bruck verlängert
© SZ vom 09.03.2021 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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