Ibiza-Affäre:Mutmaßlicher Drahtzieher des Ibiza-Videos darf ausgeliefert werden

Screenshot aus dem Original-Ibiza-Video mit dem damaligen österreichischen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Vordergrund und dem damaligen Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus (l.). (Foto: Spiegel/Süddeutsche Zeitung/dpa)

Der 40 Jahre alte Privatdetektiv war im Dezember in Berlin festgenommen worden. Das Bundesverfassungsgericht lehnt einen Eilantrag des Mannes ab.

Der mutmaßliche Drahtzieher des "Ibiza-Videos" kann nach Österreich ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen Eilantrag des Mannes ab. Er habe "nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren (...) erwartet", heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist noch anhängig, darüber kann aber nach der Auslieferung entschieden werden. Wann der Mann nun Deutschland verlassen muss, war zunächst unklar.

Der Eilantrag richtete sich gegen einen Beschluss des Berliner Kammergerichts, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte. Der 40 Jahre alte Privatdetektiv, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war im Dezember in Berlin festgenommen worden.

In dem Video, das 2017 in einer Villa auf der spanischen Insel Ibiza aufgenommen wurde, hatte der spätere österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der FPÖ mit einer angeblichen russischen Oligarchin unter anderem über illegale Parteispenden und Großaufträge gesprochen und anfällig für Korruption gewirkt. Strache hat bisher stets alle Vorwürfe bestritten.

Die Veröffentlichung von Ausschnitten des Videos durch SZ und Spiegel im Mai 2019 führte in Österreich zum Rücktritt Straches aus der ÖVP-FPÖ-Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz und später zu Neuwahlen.

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