Ibiza-Video:Auslieferung möglich

Der mutmaßliche Drahtzieher des "Ibiza-Videos" kann nach Österreich ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen Eilantrag des Mannes ab. Er habe "nicht substanziiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren (...) erwartet", heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist noch anhängig, darüber kann aber nach der Auslieferung entschieden werden. Der 40 Jahre alte Privatdetektiv, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war im Dezember in Berlin festgenommen worden.

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