Masken-Affäre:Staatsanwaltschaft leitet Überprüfungsverfahren gegen Löbel ein

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Nikolas Löbel hat inzwischen erklärt, sein Bundestagsmandat wegen der Masken-Affäre niederzulegen. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Derzeit werde geprüft, ob gegen den bisherigen CDU-Bundestagsabgeordneten ein hinreichender Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegeben ist.

Nach fragwürdigen Geschäften mit Corona-Masken hat die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Überprüfungsverfahren gegen den bisherigen CDU-Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel eingeleitet. Dies teilte die Behörde dem Mannheimer Morgen mit. Zudem seien mehrere Anzeigen gegen Löbel eingegangen, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Nun werde geprüft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben ist.

Löbels Firma soll Provisionen von rund 250 000 Euro kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt hat. Nach heftiger Kritik trat Löbel am Montag aus der CDU aus und zog sich auch umgehend aus dem Parlament zurück.

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Neben Löbel ist auch der Abgeordnete Georg Nüßlein über die Masken-Affäre gestolpert. Er trat am Montag aus der CSU aus und will nicht mehr für den Bundestag kandidieren. Nüßlein soll ebenfalls eine sechsstellige Euro-Summe für die Vermittlung von Lieferverträgen für FFP2-Masken an den Bund und die bayerische Staatsregierung kassiert haben.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Nüßlein und einen weiteren Beschuldigten im Zusammenhang mit den Maskenlieferungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Auch der Verdacht der Hinterziehung von Umsatzsteuer steht nach Angaben von Nüßleins Anwalt im Raum.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn strebt wegen der Affäre eine Zusammenarbeit mit der Bundestagsverwaltung zur "vollen Transparenz beim Thema Maskenvermittlung" an. Da nur der Bundestag über den Umgang mit den Rechten der Abgeordneten entscheiden könne, habe er die Bundestagsdirektion gebeten, zusammen mit dem Gesundheitsministerium ein Verfahren zu entwickeln, schreibt der CDU-Politiker auf Twitter.

"Grundsätzlich gilt: Die Prüf- und Zuschlagsverfahren sowie die Vertragsabwicklung sind im Bundesgesundheitsministerium auf Fachebene in einem standardisierten Verfahren erfolgt", fügt Spahn hinzu. "Egal, durch wen oder von wem ein Angebot abgegeben wurde."

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