Amtsgericht Erding:Langjähriger Familienstreit eskaliert auf Trauerfeier

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Mann verklagt Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach sechs Zeugen wird die Verhandlung vertagt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Als Amtsrichterin Michaela Wawerla nach dem Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft, dem Nebenkläger und dem Rechtsanwalt des 48-jährigen Angeklagten aus dem Beratungszimmer neben dem Gerichtssaal kam, wusste auch sie nicht, wie es nach mehr als vier Stunden Verhandlung weiter gehen wird: "Es dauert jetzt noch zehn Minuten oder den ganzen Nachmittag". Es wurde dann der ganze Nachmittag. Und auch nach der Befragung von insgesamt sechs Zeugen war nicht zweifelsfrei erwiesen, dass der Angeklagte tatsächlich die laut Anklage gefährliche Körperverletzung auf einer Trauerfeier begangen hatte. Aussagen standen gegen Aussagen. Und selbst die Aussagen von der gleichen Partei wiesen Diskrepanzen auf. Freitag, 12. März, soll es um 13 Uhr weiter gehen.

Die Anklageschrift war relativ kurz: der Angeklagte soll am 26. Januar 2020 mit seiner Familien eine Trauerfeier in Finsing besucht haben. Ein Onkel seiner Frau war in der Heimat, Afghanistan, gestorben. Auf der Trauerfeier soll es dann zu einem Streit gekommen sein, bei dem er einem anderen Gast eine Tasse ins Gesicht geschlagen und ihm zudem einen Faustschlag verpasst haben soll, was zu mehreren Brüchen im Gesichtsbereich führte. Der Verletzte ist sein Bruder.

Die Version des Angeklagten sah indes anders aus: Er habe seinen Bruder mit dessen Familie nur im Wohnzimmer auf einem Sofa sitzend gesehen, mehr nicht. Und als er die Familie gesehen habe, habe er gesagt, dass man wieder gehe, weil die da seien. Dann sei es zu diversen Beleidigungen gegenüber seiner Frau gekommen, da diese kein Kopftuch getragen habe. Letztendlich sei er nach draußen gebeten worden und dort habe man auf ihn eingeschlagen. Erst als ein Sohn von ihm dazu gekommen sei, habe er flüchten können. Und nachdem der andere Sohn seine Frau und die kleine Tochter aus dem Haus geholt habe, sei man gefahren.

Spätestens nach der Aussage seiner Frau, die nicht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde es kompliziert und man sah fast die Fragezeichen, die über der Richterin und auch der Staatsanwältin schwebten. Denn alle Trauergäste, rund 25 bis 30 nach Aussagen des Angeklagten, waren irgendwie untereinander verwandt und hatten damit gleiche Familiennamen oder für westliche Ohren ähnliche Vornamen.

Die Ehefrau des 48-Jährigen stützte die Version ihres Mannes. Nicht er sei es gewesen, der die Tasse warf, sondern sie, weil sie, als ihr Mann draußen gewesen sei, vom Bruder gewürgt worden sei und in Notwehr nach irgendwas in der Küche gegriffen und dann blind geworfen habe, als sie keine Luft mehr bekam. Zuvor sei sie von ihrer Schwester beleidigend angegriffen worden, weil sie kein Kopftuch getragen habe. "Wir sind anderen wohl zu westlich", vermutete sie als Hintergrund eines seit 2016 währenden Streits, bei dem der Angeklagte schon einmal von seinem Bruder wegen Körperverletzung angezeigt worden war. Seitdem geht es hin und her. 13 Akten gibt es mittlerweile, sagte die Staatsanwältin. Und auch im laufenden Verfahren sind die Zeugen zugleich wegen weiterer Anzeigen im Zusammenhang mit der Trauerfeier auch Angeklagte.

Der 48-Jährige sah auch den westlichen Lebensstil von ihm und seiner Familien als Mitursache. Er sei jedenfalls nicht gerne gesehen und stufte eine Teil der Familie als "radikale Islamisten" ein. Nach seiner Meinung sei aber seine Bitte von 2016, dass sein fünf Jahre jüngerer Bruder doch die ausgelegten Kosten für einen Anwalt ihm zurück zahlen sollte, der Auslöser. Die Kosten seien entstanden, damit die Frau des Bruders im Asylverfahren rechtlichen Beistand bekommt.

Doch davon wisse er nichts, sagte der 43-Jährige. Es sei ganz anders: Der ältere Bruder sei damals sauer gewesen, weil er mit seiner Frau nach Erding gezogen sei, ohne ihn vorher um Erlaubnis zu fragen, wie es Usus sei in islamischen Familien. Er habe ihn damals mit dem Messer sogar angegriffen. Seine Frau wollte zuerst ebenfalls nichts von Geldforderungen wissen. Als dieser aber einen Screenshot von der Whatsapp-Nachricht mit der Bitte vorlegen konnte, räumte sie ein, dass er Geld haben wolle. Allerdings nur für Kost und Logis für die kurze Zeit, als sie bei ihm und ihrer Schwester lebte nach Abschluss des Asylverfahrens. Nach drei weiteren Zeugen, unter anderem noch ein Bruder und der Frau des Verstorbenen, schloss Wawerla am Spätnachmittag die Sitzung und setzte einen neuen Termin an. Dann sind weitere zehn Zeugen geladen.

© SZ vom 10.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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