Amtsgericht:Tausende Kinderpornos

3453 Dateien hat die Polizei bei einem 39-Jährigen gefunden. Vor Gericht schildert der Mann seine Geschichte. Er wird zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Sex mit kleinen Mädchen: Niemals hätte der 39-Jährige von sich selbst gedacht, dass ihn der Gedanke daran erregen könnte. Doch als die Polizei vor drei Jahren aufgrund eines Hinweises die Wohnung des Mannes durchsucht, findet sie auf mehreren Geräten eine Vielzahl von kinderpornografischen Bild- und Videodateien. Als der Staatsanwalt am Dienstagmorgen im Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Anklage verliest, dauert die Aufzählung der Liste von Darstellungen Minderjähriger in eindeutigen Situationen deutlich länger als eine halbe Stunde. Am Ende der Verhandlung verhängt ein Schöffengericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie 3600 Euro Geldauflage, was etwa zwei Monatsgehältern des Angeklagten entspricht.

3453 Dateien und Videos hat die Polizei auf den Geräten des Angeklagten gefunden. 539 davon wurden als jugendpornografisch eingestuft; der Umgang damit wird nach Paragraf 184c des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Im Unterschied dazu reicht der Strafrahmen bei kinderpornografischen Darstellungen, von denen die Polizei 2914 sichergestellt hat, von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die beim Angeklagten gefundenen Fotos und Filme zeigen zum ganz überwiegenden Teil sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren, regelmäßig sind die Abgebildeten nicht älter als zehn, manchmal auch noch im Kleinkindalter. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Mann lautet in erster Linie Besitz von kinderpornografischem Material; nur in einem Fall hat er mit dem Hochladen einer Datei auch zur Verbreitung beigetragen.

"Es tut mir unendlich leid", beginnt der 39-Jährige, lila Pullunder, fliederfarbenes Hemd, gefaltete Hände und gesenkter Kopf. Er gesteht sämtliche Vorwürfe ohne Einschränkung und bezeichnet sein Verhalten als "größten Fehler meines Lebens". Er wolle hier nichts beschönigen oder entschuldigen, schickt er voraus, der erst kürzlich seinen Kindheitstraum verwirklicht hat und jetzt als Busfahrer arbeitet. "Ich fühlte mich damals allein." Damals, das war 2013, als er nach Abschluss seines BWL-Studiums eine Arbeit antrat, die ihn offenbar überhaupt nicht erfüllte. Der Angeklagte schildert, wie er abends nach der Arbeit im Netz nach einer Partnerin suchte. "Zu Beginn waren es auch normale Kontakte", doch die Chats mit Frauen seien schnell ins Erotische übergegangen und unversehens, so die Darstellung des Angeklagten, seien ihm auch Bilder von Minderjährigen angeboten worden.

Der erste Klick geschieht dem 39-Jährigen zufolge aus Neugier. Seine Reaktion überrascht ihn: "Das hat mich auch sexuell angetörnt", berichtet er den drei Richtern offen. "Ich hätte mir das im Vorfeld niemals zugetraut, dass mich Sex mit Minderjährigen anmachen würde. Aus dem ersten Klick aus Neugier wird eine fünf Jahre währende Gewohnheit. Der Mann kaufte ganze Pakete mit entsprechenden Bildern - trotz einer inneren Stimme, die ihm schon damals die Unrechtmäßigkeit seines Handelns eingeflüstert habe. Die Wende kam allerdings erst mit der Hausdurchsuchung: Er habe jetzt einen Beruf, der ihm Spaß macht, eine Freundin sowie einen Therapeuten, den er selbst gesucht habe. Inzwischen sei ihm klar, "dass ich durch meinen Konsum die Nachfrage generiert habe". Der Angeklagte beteuert, nie wieder derartige Bilder anzusehen. "Ich weiß, dass das das Schlimmste ist, was man einem Kind antun kann."

Der Staatsanwalt würdigt das offene Geständnis; die meisten Männer würden es bei einem Satz belassen. Angesichts der Reue sowie der Veränderungen im Leben des Angeklagten sei eine Bewährungsstrafe vertretbar; er beantragt zwei Jahre und 4000 Euro Auflage. "Es ist leider doch relativ einfach, an kinderpornografisches Material zu kommen", stellt der Verteidiger fest. Er plädiert für eine milde Strafe und betont, dass sein Mandant die Therapie fortsetzen müsse. Das Gericht unter Vorsitz von Martin Ramsauer bleibt mit seinem Urteil etwas unter dem Antrag des Staatsanwalts, die Therapie muss der Mann fortsetzen. "Für das Gericht wurde deutlich, dass er sich mit den Taten befasst hat", verweist Ramsauer auf dessen ausführliche Aussage.

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