Volksbegehren "Rettet die Bienen":Die Bauern, der Naturschutz und die Subventionen

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Für die Umsetzung ökologischer Landwirtschafts bekommen Bauern nun einen Ausgleich.

Seit dem erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte Bayerns müssen Bauern Gewässerrandstreifen freihalten. Und nun soll doch auch Geld dafür fließen.

Von Christian Sebald

Es ist jetzt zwei Jahre her, dass das "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen" hohe Wogen geschlagen hat in Bayern. Viele Bauern fühlten sich damals von den Naturschützern als gleichsam Alleinverantwortliche für den dramatischen Artenschwund im Freistaat an den Pranger gestellt. Ein zentraler Streitpunkt waren die sogenannten Gewässerrandstreifen. Das sind fünf Meter breite Streifen entlang von Bächen und kleinen Flüssen, auf denen nicht geackert wird, damit Flora und Fauna in den Gewässern keinen Schaden durch die Landwirtschaft nehmen.

Die Initiatorin des Volksbegehrens, die ÖDP-Politikerin Agnes Becker, forderte, dass diese Randstreifen endlich Pflicht werden, wie in allen anderen Bundesländern auch. Bauernpräsident Walter Heidl und Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) sträubten sich heftig. Sie fürchteten, dass den Bauern eine wichtige Einnahmequelle verloren geht. Ihr Argument: Gesetzliche Vorgaben und Förderprogramme für ihre Einhaltung schließen sich aus. Der Freistaat werde sein üppig dotiertes Förderprogramm für Bauern einstellen müssen, die freiwillig Gewässerrandstreifen einrichten, sobald diese Pflicht werden.

Volksbegehren "Rettet die Bienen": Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Mit welchem Nachdruck Bauernpräsident Heidl diese Überzeugung vertreten hat, kann man sich heute noch in einem Mitschnitt der BR-Fernsehsendung "Münchner Runde" vom 6. Februar 2019 ansehen. "Frau Becker, da können'S gern den Kopf schütteln, nur wenn ein Randstreifen neben dem Gewässer verpflichtend vorgeschrieben ist, dann gibt es keine Förderung mehr, so wie jetzt", sagt Heidl da. "Das ist Fakt, das ist EU-Recht." Die Bauern hätten das in der Vergangenheit schon oft erlebt, "wir sind da gebrannte Kinder". Agrarministerin Kaniber springt Heidl nicht minder kategorisch bei. "Es ist tatsächlich so. Wir haben das auch prüfen lassen", sagt sie in der gleichen Sendung. "Wenn es verpflichtend wird, dass ein Gewässerrandstreifen gesetzlich nicht mehr bewirtschaftet werden darf, dann darf da auch kein Geld mehr hinein fließen."

Genützt haben diese und andere Argumente weder den Landwirten, noch dem Bauernpräsidenten Heidl und Agrarministerin Kaniber. Das "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen" wurde das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Staatsregierung und Landtag haben die verpflichtenden Gewässerrandstreifen längst umgesetzt. Inzwischen ist freilich klar geworden, dass sich Bauernpräsident Heidl und Agrarministerin Kaniber komplett getäuscht haben, was die Förderung verpflichtender Gewässerrandstreifen anbelangt. Sie ist nämlich sehr wohl möglich. Das hat die EU-Kommission dem Freistaat dieser Tage ausdrücklich bestätigt.

Bayerische Bauern wählen neue Führung

Bauernverbandspräsident Walter Heidl.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Entgegen Kanibers und Heidls hartnäckig vorgetragener Überzeugung dürfen alle Bauern, die nun solche Gewässerrandstreifen einrichten müssen, doch einen Ausgleich bekommen. Und zwar 500 Euro je Hektar Fläche und Jahr, die sie in den nächsten fünf Jahren dafür nicht mehr beackern dürfen. In der Zeit danach sind es immerhin 200 Euro je Hektar und Jahr. Für die ÖDP-Politikerin Becker dürfte das eine Genugtuung sein. Sie hat immer gesagt, dass auch bei verpflichtenden Gewässerrandstreifen ein Ausgleich für Bauern möglich ist.

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