Bundestag:Koalitionsstreit um Folgen aus der Maskenaffäre

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Im Deutschen Bundestag werden die Einwohner des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen von zwei Politikern vertreten: Karl Bär von den Grünen und Alexander Radwan von der CSU. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Unionsfraktion hat einen ganzen Katalog an Verschärfungen vorgeschlagen - die SPD hält diese für nicht weitreichend genug und spricht von einem "schlechten Witz".

Von Robert Roßmann, Berlin

In der großen Koalition ist ein Streit darüber ausgebrochen, welche Konsequenzen aus der Masken- und der Aserbaidschan-Affäre gezogen werden müssen. Die Unionsfraktion hat am Freitag einen ganzen Katalog an Verschärfungen präsentiert - sie betreffen das Abgeordnetengesetz, das Strafgesetzbuch, den Umgang mit Spenden und Vieles mehr. Doch die SPD hält die Vorschläge für nicht weitreichend genug. Die Sozialdemokraten haben deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte, dass die Unionsfraktion ihre Vorschläge "Transparenzoffensive" nenne, wirke "wie ein schlechter Witz". Denn bei "den ganz wichtigen Punkten" handele es sich "um nichts anderes als ein Feigenblatt". Es zeige sich jetzt einmal mehr: "Die Ankündigungen des Koalitionspartners sind nach jedem Korruptionsskandal groß - daraus sollen aber offensichtlich keine Taten folgen."

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Anlass für den Streit sind die dubiosen Geschäfte der bisherigen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU), Nikolas Löbel und Mark Hauptmann (beide CDU). Nüßlein und Löbel sollen für die Vermittlung von Masken Provisionen in sechsstelliger Höhe kassiert haben. Hauptmann hat seine Werbepostille auch mit Anzeigen des Regimes in Aserbaidschan finanziert.

Die Unionsfraktion will Abgeordneten deshalb "entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten gegenüber der Bundesregierung oder im Bundestag" gesetzlich verbieten. Verstöße sollen mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Außerdem sollen die Abgeordneten verpflichtet werden, Gewinne aus einer derartigen unerlaubten Tätigkeit an den Bundestag abzuführen.

Die Unionsfraktion will zudem Nebeneinkünfte transparenter machen. Von 100 000 Euro an sollen sie künftig "auf Euro und Cent genau angegeben" werden. Spenden an Abgeordnete sollen ganz verboten werden, Spenden an Parteien aber zulässig bleiben. Die Mindeststrafe für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit soll auf ein Jahr Haft erhöht werden. Außerdem will die Union, dass Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen mitgeteilt werden müssen, wenn ein Abgeordneter mehr als 25 Prozent an dem Unternehmen hält und folglich einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Auch Aktienoptionen, die Abgeordnete im Rahmen einer Nebentätigkeit als Gegenleistung erhalten, sollen nach dem Wunsch der Union künftig veröffentlicht werden.

Letzteres ist eine Reaktion auf eine weitere Affäre in der Unionsfraktion. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor hatte für seinen umstrittenen Einsatz für das Unternehmen Augustus Intelligence Aktienoptionen erhalten. Er hatte das nicht angegeben, da das nach den bisher geltenden Regeln nicht nötig ist.

SPD-Fraktionsvize Wiese hält die Vorschläge der Union für unzureichend. "Wir wollen, dass Nebeneinkünfte von Abgeordneten bereits ab Null Euro aufwärts betragsgenau veröffentlicht sollen", sagte Wiese. Die Union wolle eine solche Veröffentlichung aber erst von 100000 Euro an. Außerdem verlange die SPD, dass Beteiligungen an Unternehmen bereits ab fünf Prozent der Stimmrechte anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden. Die Union bestehe aber auf einem Schwellenwert von 25 Prozent.

Die SPD will zudem die Grenze für die Veröffentlichungspflicht von Parteispenden auf 2000 Euro senken - bisher liegt sie bei 10000 Euro. Außerdem soll eine jährliche Höchstgrenze von 100000 Euro pro Spender eingeführt werden. Das Sponsoring soll im Parteiengesetz geregelt werden. Und Abgeordnete sollen in Zukunft auch den zeitlichen Umfang ihrer Nebentätigkeiten angeben müssen. Dadurch soll erkennbar werden, ob das Mandat für sie tatsächlich immer noch im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht - wie es das Abgeordnetengesetz verlangt.

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