Prozess in Ebersberg:Illegale Raserei

Zwei Männer sollen sich in Moosach Autorennen geliefert haben

Von Tobias Schweitzer, Ebersberg

Seit dem Jahr 2017 können illegale Kraftfahrzeugrennen in Deutschland mit dem neu geschaffenen Paragraf 315d strafrechtlich geahndet und stärker verfolgt werden. Eine Neuerung, die zwei Angeklagten vor dem Amtsgericht Ebersberg bald ernstliche Probleme bereiten könnte. Am 25. Juni 2020 fuhren der 28-jährige Taxifahrer und 27-jährige Verkäufer auf der Grafinger Straße in Moosach mit ihren beiden Autos fast 30 Kilometer pro Stunde zu schnell und gerieten so in einer Kurve ins Schlingern, sodass die Autos abseits der Fahrbahn zum Stehen kamen. Insgesamt entstand ein öffentlicher Sachschaden von 633 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage aufgrund des Verdachts des Kraftfahrzeugrennens. Doch damit nicht genug, dem 27-jährigen Angeklagten war zum Zeitpunkt des Unfalls die Fahrerlaubnis bereits entzogen. Er hätte also überhaupt nicht mit dem Auto unterwegs sein dürfen, erst recht nicht im fahruntüchtigen Zustand: Wie sich zeigte, hatte er den Wirkstoff THC im Blut, der in Cannabis vorkommt.

Mit der einhelligen Aussage der beiden Angeklagten, dass es sich keineswegs um ein Autorennen gehandelt haben soll, nahm die Verhandlung am Dienstagmorgen ihren Auftakt. Der Fahrt vorangegangen sei ein gemeinsames Probetraining im Fitnessstudio, vielleicht sei man danach etwas zu zügig unterwegs gewesen. Eingeräumt wurde vom angeklagten Verkäufer, dass ihm zum Zeitpunkt des Vorfalls der Führerschein entzogen war. Vom Vorwurf der Fahruntüchtigkeit aufgrund des Konsums von Cannabis wollte er hingegen nichts wissen. Hanftee, "mit ein paar Gewürzen drin", habe ihm sein Arbeitskollege zu jener Zeit des öfteren angeboten und verkauft, das könnte die Ursache der erhöhten Blutwerte darstellen.

Am Ort des Geschehens scheinen sich indes häufiger Unfälle zu ereignen, es handle sich um ein schon länger bekanntes Thema, so zumindest der zuerst vernommene Zeuge, dessen Privatgrundstück direkt an den Unfallort grenzte. Ob die beiden Angeklagten nach dem Geschehen von einem Rennen gesprochen haben, konnte er nicht mehr rekonstruieren. Ganz anders der zweite vernommene Zeuge. Er war am Abend des Unfalls mit seiner Tochter auf dem Rad unterwegs, entdeckte die beiden zufällig und riet ihnen, die Polizei zu rufen. Laut seinen Aussagen hätten die beiden die Frage, ob sie ein Rennen gefahren seien, bejaht. Dass er selbst ebenfalls Polizeibeamter ist, dies den beiden Angeklagten jedoch erst später nebenher kommunizierte und somit keine ordnungsgemäße Belehrung stattgefunden habe, nutzen die Rechtsanwälte der Angeklagten, um die Beweiskraft seiner Aussagen in Zweifel zu ziehen. Der an jenem Abend tatsächlich diensthabende Polizeibeamte machte in seinen Ausführungen vor Gericht auf die eher objektiven Hinweise, die für ein Kraftfahrzeugrennen sprächen, aufmerksam. Es reiche schon ein Blick auf die Bremsspuren sowie die Position der beiden Fahrzeuge am Unfallort - all das würde schon einen Laien dazu veranlassen, die Akte mit jenem Tatbestand zu überschreiben.

Aus zeitlichen Gründen musste die Sitzung unterbrochen werden, die Zeugenaussagen der übrigen Polizeibeamten sowie die Einschätzungen der Gutachter konnten da noch gar nicht zur Sprache kommen. Ein Angebot zur Beilegung des Prozesses steht dennoch schon im Raum: eine Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für den einen Angeklagten, sowie eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Angeklagten ohne Fahrpapiere. Damit dies so in Anspruch genommen werden kann, müssten beide gestehen und es dürften keine neuen Beweismittel auftauchen. Ob dies der Fall ist, wird die Fortsetzung der Hauptverhandlung Ende April zeigen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: