Raserprozess:"Mord ist für diese Tat die zutreffende rechtliche Würdigung"

Plädoyers im Mordprozess gegen einen Raser

Der wegen Mordes angeklagte 35-Jährige beim Prozessauftakt in München.

(Foto: dpa)

Mit etwa 120 Stundenkilometern erfasste das Auto von Victor B. im November 2019 einen 14-Jährigen in München. Der Junge flog meterweit durch die Luft - und war sofort tot. Im Prozess gegen den Raser fordert die Staatsanwältin nun eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Von Stephan Handel

"Zur falschen Zeit am falschen Ort" - unter dieses Motto stellte Staatsanwältin Nina Prantl ihr Plädoyer gegen Victor B. Er ist angeklagt des Mordes an einem 14-jährigen Jungen: Am 15. November 2019 fuhr B. kurz vor Mitternacht mit seinem BMW die Landsberger Straße entlang, machte eine Polizeistreife auf sich aufmerksam, weil er beim Wenden über eine Sperrfläche fuhr, flüchtete vor der Streife in die Fürstenrieder Straße, raste diese auf der falschen Spur entlang, gefährdete mehrere andere Autofahrer und kollidierte schließlich an der Einmündung Aindorfer Straße mit seinem Opfer. Der Junge war sofort tot.

Staatsanwältin Prantl berichtete zunächst vom früheren und jetzigen Leben der Familie des Getöteten: Die Erschütterung, die Trauer seiner Eltern und der zehnjährigen Schwester ist immer noch so groß, dass sie sich außerstande sahen, im Prozess auszusagen. Stattdessen berichtete der Traumatherapeut, in dessen Behandlung sie sich begeben hatten, vom Versuch, ins Leben zurückzukehren - noch ist nicht klar, ob und wann das gelingen kann. "Das alles ist das Ergebnis der Tat des Angeklagten", sagte Staatsanwältin Prantl.

Zur zusammenfassenden Würdigung der Beweisaufnahme im Schlussvortrag eines Strafprozesses gehört auch die Schilderung der Todesursache. In diesem Moment wird es sehr still im pandemisch ohnehin nur dünn besetzten Gerichtssaal. Nur so viel: Vier Meter hoch, 43 Meter weit flog das Opfer durch die Luft nach der Kollision, und nach dem Aufprall rutschte es noch fast neun Meter dahin - um die 120 Stundenkilometer hatte B. da drauf, kurz zuvor hatte er noch mal beschleunigt.

Fast zwei Stunden benötigte die Staatsanwältin für ihre Zusammenfassung des Tathergangs. Sie stützt sich nicht nur auf die Aussage von Zeugen, sondern hauptsächlich auf Gutachten von Unfallexperten und deren Rekonstruktion des Geschehens. Nach einer kurzen Mittagspause sprach Nina Prantl dann den entscheidenden Satz: "Mord ist für diese Tat die zutreffende rechtliche Würdigung." An den Angeklagten gewandt, meinte sie: "Ich denke nicht, dass Sie den Jungen mit Absicht getötet haben." Das sei aber eine laienhafte Meinung: Dass Mord immer mit Absicht geschehe. "Das glauben Strafrechtsexperten, die sonntags den ,Tatort' schauen."

Auf Juristisch heißt Absicht "Vorsatz" - und bei ihm gebe es durchaus Abstufungen. In B.s Fall gehe es um den sogenannten bedingten Vorsatz: Der Täter hat nicht vor, einen Menschen zu töten. Aber er begibt sich sehenden Auges in eine Situation, in der genau das passieren könne. "Die Haltung des Täters in diesem Fall ist: ,Und wenn schon'", sagte die Staatsanwältin. Nachts innerorts auf der falschen Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizei zu flüchten - "da ist der Tod eines Menschen eine nicht ganz fernliegende Folge".

Damit, so die Meinung der Anklägerin, sei der Vorsatz klar. Für die Qualifizierung als Mord bedarf es der Erfüllung von einem oder mehrerer Mordmerkmale. Prantl fand gleich drei davon: die Tatbegehung durch ein gefährliches Mittel, was ein tonnenschwerer BMW mit mehr als 306 PS gewiss sein kann. Sodann die Heimtücke, weil die Gruppe von Jugendlichen nicht damit rechnen konnte, dass ein Auto aus der falschen Richtung heranschießen könnte.

In diesem Zusammenhang wies sie Vorwürfe zurück, die Jugendlichen trügen einen Teil der Schuld selbst, weil ihre Fußgängerampel Rot zeigte: "Der Angeklagte hat vorher schon rote Ampeln überfahren. Nichts deutet darauf hin, dass er hier angehalten hätte." Als drittes Mordmerkmal schließlich niedrige Beweggründe: Victor B. stand unter offener Bewährung wegen Drogendelikten; er hatte am Tattag Kokain konsumiert, und er wusste: Wenn ihn die Polizei kontrolliert, werden sie das merken, dann würde die Bewährung widerrufen und er müsste ins Gefängnis. "Dafür den Tod eines Menschen in Kauf zu nehmen, ist besonders selbstsüchtig und besonders verwerflich."

Die Liste der Straftaten, die die Staatsanwältin abgeurteilt sehen möchte, ist lang: ein vollendeter Mord, dreimal versuchter Mord an anderen Autofahrern, die zum Teil gerade noch ausweichen konnten, Körperverletzung, Sachbeschädigung - bis hin zur Fahrerflucht und widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Nach der Kollision war B. zu Fuß in den Westpark geflüchtet und hatte sich heftig gegen seine Festnahme gewehrt, als Polizisten ihn aufgespürt hatten. Die Anwälte der Nebenkläger - unter anderem die Eltern des Jungen - schlossen sich wenig überraschend der Strafforderung der Staatsanwältin an: lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung hatte dem Vortrag der Anklägerin wenig entgegenzusetzen. "Was macht es für einen Sinn, jetzt noch große Worte zu machen", sagte Daniela Gabler. "Wir gehen davon aus, dass das Ergebnis bereits feststeht." So versuchten sie und ihr Kollege Andreas Lickleder die Glaubwürdigkeit von Zeugen und Sachverständigen anzugreifen. Und am Ende verlas der Angeklagte mit tränenerstickter Stimme eine Erklärung zu seiner Tat: "Ich bereue jeden Tag, was da passiert ist." Das Schwurgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag sprechen.

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