Bundestagswahl:Rückendeckung und Gegenwind für Kuffer

Michael Kuffer in der 203. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude. Berlin, 13.01.2021 *** Michael Kuffer

Erneut Bundestagskandidat der CSU: Michael Kuffer.

(Foto: imago images/Future Image)

Der CSU-Abgeordnete wehrt sich gegen den Vorwurf der "Interessenverstrickungen" - und wird mit 95,5 Prozent erneut zum Bundestagskandidaten gekürt. Seine Nebeneinkünfte werfen dennoch Fragen auf.

Von Heiner Effern

Für Michael Kuffer hätte es ein wunderbares Wochenende werden können. Seine CSU-Parteikollegen nominierten ihn am Samstag mit "dem tollen Rückenwind von 95,5 Prozent Zustimmung" wieder zu ihrem Bundestagskandidaten, wie er schriftlich erklärte. Ein toller Start also in ein Wahlkampfjahr, "das schwieriger kaum sein könnte". Dieser Prognose hauchte die SPD umgehend Leben ein, und mit der ungetrübten Freude Kuffers war es schnell vorbei. Er würde sich für seinen Teil freuen, wenn Kuffer "seine Interessenverstrickungen transparent offenlegen und vielleicht sogar beenden würde . . .", erklärte der Münchner Stadtvize Florian von Brunn. Sollten Kuffers Arbeit als Anwalt und als Abgeordneter zu einem Interessenkonflikt führen, müsse er das aufklären.

Solche Worte lassen bei einem Wahlkämpfer in der CSU gerade den Blutdruck nach oben schnellen. Niemand will in die Nähe der undurchsichtigen und zwielichtigen Maskenaffäre geraten, von der die Partei gerade so erschüttert wird, dass der Vorsitzende Markus Söder am Sonntag gleich eine "neue CSU" ausrief. "Schmutzeleien und Sticheleien sind offenbar das Wahlkampfkonzept der SPD", konterte Kuffer. Sein SPD-Konkurrent um das Direktmandat, Sebastian Roloff, forderte Kuffer indes auch auf, schnell alles aufzuklären, was einen "schwierigen Eindruck" machen könnte. Alles andere sei "Gift für das Vertrauen der Bürger in die Demokratie".

Kuffer arbeitet neben seinem Mandat im Bundestag als Rechtsanwalt und Partner in einer überregionalen Kanzlei. "Er berät Gesetzgebungs- und Verwaltungsorgane sowie staatliche und kommunale Beteiligungsgesellschaften ebenso wie Leistungserbringer in allen Fragen des öffentlichen Rechts sowie des Vergaberechts", heißt es auf der Homepage seiner Kanzlei. Als Beispiel nennt Kuffer einen Landkreis, der als öffentlicher Aufgabenträger die Luftrettung an einen privaten Betreiber ausschreibt und vergibt.

Mit seiner politischen Arbeit etwa im Innenausschuss des Bundestags, der sich unter anderem mit dem Zivil- und Katastrophenschutz befasst, gebe es "keine Überschneidungen", erklärte Kuffer. Es sei eine künstlich konstruierte, realitätsferne Annahme, dass er und seine Kanzlei von irgendeinem Kreistag in Deutschland leichter einen Auftrag bekommen könnten, weil er als CSU-Abgeordneter im Innenausschuss des Bundestags sitze. Er habe seine Abgeordnetentätigkeit für die Akquise von Kunden "nie genutzt". Im Gegenteil: Seit er im Bundestag sitze, betreue er weniger Mandate.

Was er damit verdient, dazu sollte die offizielle Homepage des Bundestags Auskunft geben. Doch Kuffers Seite sieht dabei sehr alt aus. Der aktuelle Eintrag bezieht sich auf das Jahr 2017, als Kuffer erstmals das Direktmandat im Münchner Süden gewann. Seine Einkünfte werden in Stufe drei eingestuft, das ist der Bereich von 7000 bis 15 000 Euro. Keine Angabe, ob das monatlich oder jährlich gemeint ist. Keine Angaben zu 2018, 2019 und 2020.

Die Pflege der Seite unterliegt der Bundestagsverwaltung. Kuffer erklärt, alle notwendigen Meldungen regelmäßig und rechtzeitig an die Bundestagsverwaltung gesandt zu haben. Es bestehe aber "erhöhter Abstimmungsbedarf" zur Frage, welche Positionen aus seiner Tätigkeit als Partner in einer Kanzlei tatsächlich zu veröffentlichen seien. Sein Büro stünde deswegen in Kontakt mit der Bundestagsverwaltung. Diese bestätigt, "dass der Abgeordnete für den Zeitraum 2018 bis 2020, beginnend bereits im Januar 2018, Angaben gemacht hat, die von der Verwaltung derzeit noch bearbeitet werden."

Möglicherweise liegt wegen des komplizierten Geschäftsmodells kein Ergebnis vor. Denn Kuffer ist im Handelsregister auch als Geschäftsführer von zwei Gesellschaften eingetragen. Die eine von beiden nutze er in Ergänzung seiner anwaltlichen Tätigkeit, sagte Kuffer. Wenn die Kanzlei zum Beispiel ein Vergabeverfahren zur Luftrettung begleite, biete er ein Komplettangebot auch mit der Beschreibung eines technischen Leistungsverzeichnisses an. Dieser Teil werde von ihm als Geschäftsführer dieser Gesellschaft, deren Eigentümer er auch ist, getrennt erbracht. Die Höhe der Einkünfte daraus ist auf der Bundestagsseite noch nicht eingestuft. Dass auf seiner Homepage im Bundestag ein weiterer Geschäftsführerposten nicht angegeben ist, begründete Kuffer damit, dass die 2020 gegründete Gesellschaft den Betrieb noch nicht aufgenommen habe.

Auf Anfrage ordnete Kuffer seine Nebeneinkünfte aus der Kanzlei in den vergangenen Jahren jeweils monatlich in die Stufe drei ein. Im Übrigen begrüße er die Bemühungen der Union um mehr Transparenz "ausdrücklich". SPD-Mann von Brunn hat auch da eine Anmerkung. "Manche Mandatsträger sollten sich mehr auf das Mandat als auf die Nebentätigkeit konzentrieren", sagte er. Kuffers Meldung über die Nominierung endete übrigens mit einem Ausblick auf den Wahlkampf: "Langweilig wird's nicht . . .!"

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