Corona-Beschlüsse:Ruhetage an Ostern - was bedeutet das?

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Die Osterfeiertage werden auch 2021 von der Pandemie bestimmt. (Foto: imago images/Bearbeitung SZ)

Bund und Länder haben Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen erklärt. Wovon es nun abhängt, ob Sie an diesen Tagen frei haben.

Über Ostern soll die dritte Pandemie-Welle gebrochen werden. Das ist der Plan von Bund und Ländern. Damit das klappt, wurden die gesetzlichen Feiertage um zwei Ruhetage am Gründonnerstag und am Karsamstag (umgangssprachlich auch Ostersamstag) erweitert. Was heißt das nun für Millionen Arbeitnehmer, die an diesen Tagen normalerweise gearbeitet hätten?

Allgemein haben die Beschlüsse zur Folge, dass an Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April), die keine Feiertage sind, die Geschäfte geschlossen bleiben. Nur der "Lebensmittelhandel im engen Sinne" soll am Samstag öffnen. Ebenso geschlossen wird die Gastronomie, sofern sie aufgrund der Anfang März beschlossenen Lockerungsmaßnahmen schon wieder öffnen durfte. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

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Arbeitnehmern, die an Ruhetagen dennoch arbeiten müssen, steht nach dem Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu, der ihnen innerhalb von acht Wochen zu gewähren ist. Dies dürfte in diesem Jahr auch für das Arbeiten an Gründonnerstag und Karsamstag zutreffen.

Der auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei "AfA Rechtsanwälte" zufolge gilt das auch für Personen, die aufgrund der Pandemielage sowieso im Home-Office arbeiten. Jedoch sei noch abzuwarten, "ob es hier noch Widerstand der Arbeitgeberverbände geben wird". Ein Anwalt der Kanzlei weist allerdings darauf hin, dass es je nach Umsetzung der Maßnahmen in den Ländern durchaus auch dazu kommen könne, dass es "bundesweit unterschiedliche Regelungen geben wird".

In bestimmten Branchen gehören arbeitsfreie Tage zur Normalität. Etwa bei Friseuren, die montags geschlossen sind, aber auch bei Museen oder in der Gastronomie.

Nach Vorstellung von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann soll der Gründonnerstag ein kompletter Ruhetag werden. Das müsse auch für Unternehmen und Betriebe gelten, sagt Kretschmann in Stuttgart. Wie genau dies umzusetzen sei, sei aber noch unklar. Nicht möglich sei rein zeitlich, eine Regelung über das Feiertagsgesetz zu treffen, da dies von allen 16 Bundesländern umgesetzt werden müsste. Jetzt werde geprüft, ob der Gründonnerstag über das Infektionsschutzgesetz zu einem Ruhetag erklärt werden könne.

Für die genaue Ausgestaltung und Durchführung der beschlossenen Maßnahmen sind die Länder zuständig. Über Details zu den zusätzlichen Ruhetagen sollen laut dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) im Tagesverlauf die Chefs der Staatskanzleien beraten. Auch eine weitere Beratung der Ministerpräsidenten am Dienstagabend sei möglich.

Versammlungen sollen an den insgesamt dann fünf Ruhe- und Feiertagen verboten und die Kirchen gebeten werden, ausschließlich virtuelle Gottesdienste zu veranstalten. Ostern, das wichtigste Fest der Christen, findet damit nun schon zum zweiten Mal hauptsächlich im privaten und kleinen Kreis statt. Schon im vergangenen Jahr wurden wegen der Pandemie fast alle Gottesdienste abgesagt oder digital gefeiert.

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