Lockdown:Osterfeuer sind nicht gestattet

Mit den vor allem als Treffpunkt junger Leute beliebten Osterfeuern in den ländlichen Landkreisgemeinden wird es in diesem Jahr wohl nichts werden. Grund dafür ist, wie bei vielen anderen Einschränkungen des täglichen Lebens auch, die novellierte zwölfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie gilt noch bis zum 18. April, so lange besteht auch noch der Lockdown. Einer der Kernpunkte der Verordnung ist, dass "Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten" grundsätzlich untersagt sind. Unter anderem die Gemeinde Maisach weist auf ihrer Homepage auf diesen Paragrafen der Verordnung hin: "Daher ist es leider nicht zulässig, ein Osterfeuer bzw. ein Feuer im öffentlichen Raum abzubrennen."

© SZ vom 26.03.2021 / ecs - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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