Lenggries:Skifreizeit endet mit Notoperation

Lesezeit: 2 min

Kind klagt über Schmerzen: Gericht spricht Betreuerinnen frei

Von Benjamin Engel, Lenggries

Während eines Skiwochenendes nahe dem Brauneck hatte ein Kind aus einem Münchner Heim zu Fasching vorigen Jahres erst über Bauchschmerzen geklagt. Das damals zehnjährige Mädchen bekam 38,2 Grad Fieber und erbrach sich. Bis zum Sonntagmorgen beruhigte sich sein Zustand wieder, ehe nachmittags abermals starke Schmerzen einsetzten. In der Tölzer Asklepios-Klinik musste das Mädchen an diesem Tag wegen eines Blinddarmdurchbruchs notoperiert werden und lag mit einer beginnenden Blutvergiftung eine Nacht lang auf der Intensivstation. Etwas mehr als ein Jahr später ist es nun vor dem Amtsgericht Wolfratshausen zu einem Prozess gekommen. Die Mutter des Kindes warf den drei Betreuerinnen vor, fahrlässig gehandelt zu haben, weil sie ihre Tochter zu spät ins Krankenhaus gebracht hätten. Aus medizinischer Sicht war den Angeklagten laut dem behandelnden Chirurgen jedoch kein Vorwurf zu machen. Die Frauen wurden freigesprochen.

Als die drei heute 28, 41 und 71 Jahre alten Mitarbeiterinnen des Heims mit knapp zehn Kindern an jenem Freitag im Februar 2020 in Lenggries ankamen, klagte das Mädchen ihrer Aussage nach kurz über Bauchschmerzen, wie auch schon einmal in der Woche zuvor. Das komme aber öfter vor, sagte eine Betreuerin. Das Mädchen sei allgemein aufbrausend, dann sofort wieder lieb. "Aus einer Mücke wird ein Elefant." Am Folgetag klagte das Kind dann erneut über Bauchschmerzen, nahm nachmittags allerdings am Skikurs teil. Nach dem Abendessen erbrach sich das Mädchen ins Bett und schrie vor Schmerz. Nach dem Fiebermessen schlief es ein und bis zum Morgen durch.

"Am Sonntagfrüh ist sie aufgewacht und sagte, es geht ihr besser", berichtete eine der Betreuerinnen. "Sie hatte kein Fieber mehr." Wie das Mädchen selbst schilderte, habe sie von den Bauchschmerzen nicht so viel erzählen wollen, weil sie mit den anderen Kindern unbedingt zum Skifahren mitkommen wollte. Dabei verschlechterte sich ihr Zustand allerdings, die Betreuerinnen brachten sie umgehend in die Tölzer Asklepios-Klinik. Der behandelnde Chirurg sprach im Prozess von einem undifferenzierten, schwer zu diagnostizierenden Krankheitsbild. "Eine Blinddarmentzündung wird oft als Chamäleon der Chirurgie bezeichnet." Die Erkrankung verlaufe klassischerweise sehr zügig - in meist nur bis zu höchstens 48 Stunden. Daher könne er praktisch ausschließen, dass die Bauchschmerzen in der Woche davor damit zu tun gehabt hätten. Am Skiwochenende sei wahrscheinlich in der Nacht auf Sonntag der Blinddarm durchgebrochen. Dass es dem Mädchen anschließend besser ging, passe zur Krankheitsentwicklung, so der Chirurg. Typisch sei, dass die Betroffenen die Schmerzen bagatellisierten und glaubten, dass es sich um eine normale Magen-Darm-Erkrankung handle. Es gebe auch Menschen, die vorher praktisch keine Krankheitszeichen zeigten.

Für den Staatsanwalt hatten die Betreuerinnen die Erkrankung damals subjektiv nicht eher vorhersehen können. Zudem habe das Kind seinen Zustand verharmlost. Der Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung mit Unterlassen sei nicht haltbar, die drei Angeklagten seien freizusprechen. Dem schloss sich Richter Helmut Berger an. Im Nachhinein betrachtet hätten die Betreuerinnen schon am Samstag reagieren müssen. Doch als die Symptome abnahmen, mussten sie subjektiv feststellen, dass es dem Mädchen besser gehe. Fahrlässigkeit liege nicht vor. "Es ist ja Gott sei Dank bei dem Kind noch einmal gut gegangen."

© SZ vom 30.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: