Gemeinnützige NGOs:Unnötige Hürden im Steuerrecht

Dass Spenden an politisch aktive Vereine nicht mehr absetzbar sein sollen, finden SZ-Leser unfair.

"Ausgebremst" vom 13./14. März:

Peinlich, aber wahr, dass ein Fehler der Politik wieder einmal durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert werden muss. Dankenswerterweise erinnert Heribert Prantl in seinem Kommentar an die schreiende Ungerechtigkeit, dass Spenden an NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen) in vielen Fällen nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Nach dem Tod von Heiner Geißler (12. September 2017) fehlt seine Stimme, die sich bestimmt für "Attac" eingesetzt hätte. Zehn Jahre vor seinem Tod wurde Heiner Geißler Mitglied von Attac und trat für die globalisierungskritischen Ziele ein. Heiner Geißler hätte erklärt, wie wichtig das bürgerschaftliche Engagement in einer NGO für den Erhalt einer Demokratie ist.

Rolf Baumann, Taglaching

Ich kann die Forderung, den politisch tätigen Vereinen die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, nur unterstützen, denn die Angelegenheit bekommt ein besonderes Gschmäckle, weil diese nur "unliebsamen" Organisationen aberkannt wurde. Bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden ist das meines Wissens bisher nicht passiert. Ich denke, diese Vorgehensweise - soweit ich weiß auf Veranlassung von Herrn Schäuble und anschließend unterstützt von Herrn Scholz - schadet einer bürgernahen Demokratie.

Michael Beck, Wolfenbüttel

Es ist absurd, Vereinen mit politisch zu erreichenden Gemeinwohl-Zielen die Gemeinnützigkeit abzusprechen und es ihnen dadurch schwieriger zu machen, Spenden zu sammeln. Der Gesetzgeber widerspricht sich selbst: In der Abgabenordnung ist die Gemeinnützigkeit zwar nicht-politischen Aktivitäten vorbehalten - Heribert Prantl hinterfragt das zu Recht. Im Einkommensteuergesetz sind Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen aber ausdrücklich steuerlich begünstigt. Wollte der Gesetzgeber der Zivilgesellschaft über das Steuerrecht vorschreiben, in welcher Rechtsform sie sich politisch fürs Gemeinwohl engagieren darf?

Sebastian Jester, Bonn

© SZ vom 01.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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