Prozess in München:Gericht weist Eilantrag von Eltern gegen Maskenpflicht ab

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Ein Passauer Frauenarzt verbreitet ein Video, in dem ein Ex-Richter erklärt, wie Eltern ihre Kinder von der Maskenpflicht befreien können. Eltern, die das vor Gericht versucht haben, sind nun allerdings gescheitert.

Von Susi Wimmer

"Krankheitsfälle hat es immer gegeben. Ob man das Grippe oder Corona nennt, ist völlig wurst." Solche Sätze gibt ein ehemaliger Familienrichter in einem Youtube-Video von sich. Und weil er um das Wohl der Masken-tragen-müssenden Kinder so besorgt ist, stellt er auch gleich eine Anleitung online, wie Eltern gegen diese Pflicht vorgehen können. Ein Paar aus München hat sich daraufhin tatsächlich an das Familiengericht München gewandt, um ihren 14 und 16 Jahre alten Nachwuchs vom Mundschutz befreien zu lassen, weil das Wohl ihrer Kinder gefährdet sei. In einem Eilverfahren jedoch erteilte das Familiengericht dem Ansinnen eine klare Absage. Eine Kindeswohlgefährdung sei "nicht ansatzweise ersichtlich". Die Kosten des Verfahrens tragen Vater und Mutter.

Unter dem Titel ",Kinderschutzverfahren' könnte Maskenpflicht beenden" hat ein Passauer Frauenarzt ein 30-minütiges Video ins Netz gestellt, in dem er erklärt, wie Kinder unter der Maskenpflicht leiden würden.

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Dem Mann scheint es aber nicht nur um Kinder zu gehen: Jüngst durchsuchte die Polizei seine Praxis und sein Privathaus, weil er ohne medizinischen Grund an die 1000 Maskenfreistellungsatteste ausgestellt haben soll. In seinem Erklär-Video lässt er einen pensionierten Richter zu Wort kommen, der die "drakonischen Maßnahmen" anprangert und einen Vordruck liefert, den man nur ausfüllen und bei Familiengerichten einzureichen habe. Die Gerichte könnten dann ohne großen Aufwand oder Kosten für die Eltern das Maskenverbot für Kinder kippen.

Doch das Familiengericht München entschied in einem Eilverfahren, dass keine gerichtlichen Maßnahmen zu treffen seien. Die gegenwärtige pandemische Lage erfordere zahlreiche schwierige Entscheidungen und komplexe Abwägungen, formulierte es ein Familienrichter, die aber Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeiten zu kontrollieren hätten. "Eine Kindeswohlgefährdung, die ein Einschreiten des Gerichts gegen die Schulen der Kinder oder andere staatliche Stellen rechtfertigen würde, ist nicht ansatzweise ersichtlich." Deshalb habe das Gericht auch keinen ausreichenden Anlass für gerichtliche Ermittlungen im Eilverfahren gesehen. In dem eingereichten Vordruck-Formular werden zudem keinerlei Angaben dazu gemacht, inwiefern die Kinder unter dem Tragen der Maske leiden würden, ob sie etwa stärker betroffen als andere Kinder seien. Die Eltern hätten auch nicht aufgeführt, dass oder gegebenenfalls wie ihre Kinder unter dem Mundschutz leiden würden.

Außerdem gibt der Familienrichter diese Entscheidung an das Jugendamt weiter. Dieses sollte das Gericht informieren, wenn es doch konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des Wohles der Kinder - nicht nur durch das Tragen von Masken - erkenne. Die Eltern tragen laut Klaus-Peter Jüngst, Pressesprecher am Amtsgericht München, die Verfahrensgebühr in Höhe von 29,40 Euro. Das Gericht habe von Zeugenbefragungen und der Bestellung eines Verfahrensbeistands für die Kinder abgesehen. "Ansonsten hätten die Eltern Gebühren in Höhe von über 1000 Euro verursachen können", sagte Jüngst.

Das polizeiliche Ermittlungsverfahren gegen den Passauer Frauenarzt indes soll laut Oberstaatsanwalt Walter Feiler aus Passau Ende April abgeschlossen werden. Staatsanwaltschaftliche Maßnahmen werden dann der Approbationsbehörde sowie dem Ärztlichen Bezirksverband Niederbayern mitgeteilt. Dessen Vorsitzender Wolfgang Schaaf sagt, man müsse dann prüfen, ob mit der massenhaften Ausstellung von Maskenfreistellungsattesten Berufsrecht verletzt wurde.

In weiterer Konsequenz drohen dann dem Arzt eine Rüge, eventuell verbunden mit einer Geldbuße, oder ein weiteres Berufsgerichtsverfahren.

© SZ vom 06.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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