Die Münchner Justiz ist bei Wirtschaftsaffären nicht gerade zimperlich, was Untersuchungshaft anbelangt. Siemens, Landesbank, Wirecard, da saßen oder sitzen Verdächtigte schon mal länger im Gefängnis, bevor die Fälle überhaupt geklärt waren oder sind. In der Maskenaffäre um mutmaßlich bestochene CSU-Politiker sieht das jetzt anders aus. Ein vor zwei Wochen nach einem abgehörten Telefonat wegen Fluchtgefahr verhafteter Geschäftspartner des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter ist wieder frei.
Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, sie habe selbst beim Oberlandesgericht (OLG) beantragt, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Das sei dann auch geschehen. "Voraussetzung für die Haftentlassung war die Erfüllung von Auflagen zur Abwendung einer Fluchtgefahr." Diese Auflagen seien dann erfüllt worden, woraufhin der Beschuldigte freigelassen worden sei. Dessen Anwalt Florian Ufer aus der Kanzlei Ufer-Knauer erklärte, "es freut uns, dass es uns gelungen ist, dass unser Mandant so schnell wieder entlassen wurde."
Weder die Generalstaatsanwaltschaft noch Ufer nannten Details. Die schnelle Haftentlassung deutet aber darauf hin, dass Geschäftsmann mit den Ermittlern kooperiert und Angaben gemacht hat, die bei der Aufklärung des Falles helfen. Der Geschäftsmann hat während der U-Haft mehrmals ausgesagt. Er gehört zu einem Kreis von fünf Geschäftspartnern inklusive Sauter, die bei Deals mit Corona-Schutzmasken insgesamt fünf bis sechs Millionen Euro Provision bekommen sollten. Ein Teil des Geldes floss auch.
Die Generalstaatsanwaltschaft München geht davon aus, dass der Landtagsabgeordnete Sauter wie auch der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein mit den Provisionen bestochen worden seien, um die Deals zu arrangieren. Sauter und Nüßlein weisen das zurück. Die Ermittler betreten mit diesem Fall juristisches Neuland. Was dabei am Ende herauskommt, bleibt abzuwarten.