Im Landkreis:Angst vor der Geflügelpest

Der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen könnte sich auf den Landkreis Starnberg auswirken. Diese Befürchtungen hegt das Veterinäramt, wie einer Mitteilung des Landratsamts zu entnehmen ist. Über einen mobilen Händler wurde Geflügel aus diesem Betrieb auch in Bayern verkauft. Das Veterinäramt bittet daher alle, die im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März Tiere bei einem mobilen Händler erstanden haben, sich umgehend unter 08151/148-383 oder per E-Mail an veterinaerwesen@LRA-starnberg.de melden. Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) wurde am 22. März im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers festgestellt. An wen dieser Händler Tiere verkauft hat, lässt sich aber wohl von den dortigen Behörden nicht vollständig klären. Wegen der weiterhin bestehenden Geflügelpest-Gefahr werden Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen strengstens zu beachten und Geflügel in den Ställen zu belassen. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Aufstallungspflicht - derzeit bis 28. April - weiter verlängert werden muss.

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