Kooperation mit dem Gesundheitsministerium:Google zieht Berufung zurück

Kooperation mit dem Gesundheitsministerium: Bei der Suche zu Gesundheitsfragen zeigte die Suchmaschine prominent die Inhalte von gesund.bund.de an. Burda sah darin einen Wettbewerbsverstoß.

Bei der Suche zu Gesundheitsfragen zeigte die Suchmaschine prominent die Inhalte von gesund.bund.de an. Burda sah darin einen Wettbewerbsverstoß.

(Foto: ROBYN BECK/AFP)

Digitalkonzern kämpft nicht weiter vor Gericht für die vom Landgericht München untersagte Kooperation mit Jens Spahns Ministerium.

Google zieht seine Berufung gegen das Urteil über seine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zurück. Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen dem Konzern und dem Bundesgesundheitsministerium, die das Landesgericht München im Februar vorläufig verboten hat.

Das Medienunternehmen Hubert Burda Medien hatte damals über seine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt, da bei Google Suchanfragen zu Krankheiten und Beschwerden eine Infobox des Portals gesund.bund.de prominent angezeigt wurde. Das Portal wird vom Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn, CDU, verantwortet. In der Vereinbarung des Spahn-Ministeriums mit Google sahen Burda sowie weitere Medienhäuser einen Nachteil für die eigens angebotenen Gesundheitsportale.

Das Landesgericht München gab Burda im Februar Recht und untersagte die Kooperation. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Kartellrecht, da die Zusammenarbeit den Wettbewerb einschränke. Nach dem Urteil entfernte Google die Infoboxen, legte aber Berufung gegen das Urteil ein. Der Konzern sagte damals, man wolle sich damit Zeit verschaffen und überlegen, welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle.

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