Prozess in Ebersberg:Fahrrad statt Auto

Nach Unfallfahrt mit 2,2 Promille wird ein 23-Jähriger vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt und verliert den Führerschein

Irgendwie hatte der 23-jährige Angeklagte wohl schon geahnt, was da auf ihn zukommen wird. Bereits einige Zeit bevor er sich vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten musste, hatte er sich ein neues Fahrrad angeschafft. "Er fährt auch sehr gern damit", sagte dessen Verteidiger dazu während des Prozesses. Das ist auch gut so, denn auf dieses Fortbewegungsmittel wird der Mann aus dem westlichen Landkreis Ebersberg noch einige Zeit angewiesen sein. Seinen Führerschein jedenfalls wird er so schnell nicht mehr zurückbekommen, dafür wogen die Vorfälle aus einer Augustnacht des Vorjahres schlichtweg zu schwer.

In dieser nämlich hatte sich der Elektriker in den frühen Morgenstunden nach einer durchzechten Nacht hinter das Steuer des Autos seiner Mutter gesetzt. Ein Alkoholtest sollte wenig später den Wert von 2,2 Promille anzeigen, wie aus der Anklageschrift zu entnehmen war. Im Zustand dieser "erheblichen Alkoholisierung", so die Staatsanwältin, habe der Mann schließlich in Vaterstetten ein am Straßenrand abgestelltes Auto gerammt. Dieses wurde durch die Wucht des Aufpralls auf einen weiteren geparkten Wagen geschoben. Außerdem soll der 23-Jährige anschließend noch gegen einen Verkehrsspiegel gekracht sein. Den dabei entstandenen Gesamtschaden bezifferten Gutachter auf rund 24 000 Euro.

Statt sich jedoch um das verursachte Chaos zu kümmern, habe der Mann einfach Reißaus genommen und sei nach Hause gefahren - zu allem Überfluss ohne gültigen Führerschein. Diesen nämlich musste der Angeklagte bereits wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss abgeben. Das, so die Staatsanwältin, sei dem Angeklagten zu dem Zeitpunkt durchaus bewusst gewesen. Und überhaupt hätte er in seinem Zustand schlicht damit rechnen müssen, einen Unfall zu bauen.

Dass es womöglich doch keine so gute Idee war, völlig betrunken mit dem Auto zu fahren, sieht der Angeklagte inzwischen offenbar auch selbst ein. "Ich dachte, dass ich dazu fähig bin", sagte er vor Gericht. Das einzig Gute sei, dass niemand körperlich zu Schaden gekommen sei. "Das wird nicht mehr vorkommen", beteuerte er gegenüber Richterin Vera Hörauf. Die merkte an, dass er ja aller Betrunkenheit zum Trotz auch gar keine gültige Fahrerlaubnis besessen habe. "Ja, das war dumm von mir", entgegnete der Angeklagte.

Außerdem habe er inzwischen sein Alkoholproblem in den Griff bekommen, so der 23-Jährige. Seit fünf Monaten trinke er gar nichts mehr und auch den Drogen habe er abgeschworen. "Ich hab begriffen, dass mir das nichts Gutes bringt im Leben", sagte der Mann. Diese Einsicht wusste das Gericht durchaus zu würdigen. "Sie haben hier einen guten Eindruck während der Hauptverhandlung gemacht", sagte Richterin Hörauf. Dennoch schützte das den Mann freilich vor einer Strafe nicht, zumal er bereits zwei Einträge im Vorstrafenregister wegen des Besitzes von Betäubungsmittel und des Erschleichens von Leistungen stehen hatte. Außerdem sei die Alkoholisierung erheblich gewesen, wie Hörauf sagte. "Bei 1,1 Promille spricht man bereits von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Bei Ihnen war es das Doppelte", so die Richterin.

Sie verurteilte den Mann schließlich zu einer Geldstrafe von insgesamt 5500 Euro - eine Summe, die im Vergleich zu anderen Taten dieser Art im "alleruntersten Bereich" liege, wie Hörauf sagte. Außerdem muss der Mann für mindestens weitere zwölf Monate ohne seinen Führerschein auskommen. Doch dafür hatte er sich ja in weiser Voraussicht bereits ein Fahrrad gekauft.

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