In Erding wird umgesetzt, was in anderen Bundesländer Pflicht ist:Fische profitieren vom Volksbegehren

In Erding wird umgesetzt, was in anderen Bundesländer Pflicht ist: Gewässer mit Randstreifen im Landkreis Erding.

Gewässer mit Randstreifen im Landkreis Erding.

(Foto: WWA München)

Der Landkreis Erding ist einer von drei Pilotlandkreisen in Bayern, in denen die Uferrandstreifen kartiert werden. Mit der Umsetzung soll verhindert werden, dass Bäche und Flüsse weiter verschlammen und überdüngt werden

Von Thomas Daller, Erding

In Bayern gab es 75 heimische Fischarten. Sieben davon sind ausgestorben, 33 weitere sind vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet. Das hängt auch damit zusammen, dass viele Bäche und Flüsse überdüngt, verschlammt und versandet sind. Das könnte man mit fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen ändern, auf denen nicht geackert und gedüngt werden darf. In allen anderen Bundesländern ist das längst Pflicht. Nun muss auch Bayern nachziehen, denn diese Randstreifen zählten zu den zentralen Forderungen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen", das 2019 rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte unterstützt haben. Bei der Umsetzung ist der Landkreis Erding nun einer von drei Pilotlandkreisen in Bayern.

Etwa 90 Prozent aller Flüsse in Bayern sind begradigt und kanalisiert, sehr viele außerdem verschlammt und voller Nährstoffe. Letzteres liegt daran, dass viele Bauern bis an den Rand der Gewässer Gülle und Kunstdünger ausbringen. In Bayern setzte die Staatsregierung bislang ausschließlich auf Förderprogramme für Bauern, die freiwillig solche Randstreifen einhalten. Trotz hoher Prämien gab es davon jedoch viel zu wenige.

Nun haben die Gewässer eine Chance, sich zu erholen. Davon profitieren würden nicht nur Fischarten, die sauberen Kies zum Laichen benötigen, sondern auch Muscheln und Insektenarten, die ihr Larvenstadium unter Wasser verbringen.

Bayernweit wurde die Vorgehensweise für die Kartierung der Gewässer in drei Pilotlandkreisen herausgearbeitet. Der Landkreis Erding ist neben den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Schweinfurt einer davon. Diese Kartierung diente dazu, natürliche Gewässer von künstlich angelegten Entwässerungsgräben zu unterscheiden, weil an künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind und an "grünen Gräben" mit eindeutigem Grasbewuchs keine Gewässerrandstreifen erforderlich sind. Der Landkreis Erding eignet sich als Pilotprojekt, weil es einerseits im Erdinger Moos sehr viele künstlich angelegte Entwässerungsgräben gibt und er andererseits auch die Endmoränenlandschaft umfasst, die viele natürliche Bäche speist. "Außerdem wollten wir einen Landkreis im Süden, in der Mitte und im Norden von Bayern", sagte Christian Leeb, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes München. Und in der Mitte sei die Wahl auf Erding gefallen.

Im Landkreis Erding wurden insgesamt Gewässer in einer Länge von etwa 1700 Kilometern vom Wasserwirtschaftsamt München an Ort und Stelle überprüft. Das Ergebnis zeige, dass an 70 Prozent ein Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren notwendig ist. Im Gegenzug müssen an etwa 500 Kilometern keine Gewässerrandstreifen eingehalten werden. "Das betrifft vor allem die umfangreichen künstlichen Grabensysteme im westlichen Landkreis, in den Moorgebieten im Bereich des Flughafens", erläuterte Leeb. Die Begehungen hätten gezeigt, dass die Randstreifen zum allergrößten Teil bereits von den Flächenbewirtschaftern angelegt wurden.

Die bayerischen Bauern hatten bisher im Rahmen des Kulap-Förderprogramms 920 Euro pro Hektar Gewässerrandstreifen erhalten. Das war ein finanzieller Anreiz, den die Landwirte mit dem Anbau von Ackerkulturen gar nicht erwirtschaften könnten. Dennoch waren in der Vergangenheit nur wenige Landwirte bereit, sich diesem Förderprogramm anzuschließen. Fachberater, die mit den Bauern über Randstreifen verhandelten, sind manchmal schier verzweifelt. Denn dabei standen auch ideologische Gründe im Weg: Landwirte wollten von ihren Kollegen nicht als "grüne Öko-Spinner" angesehen werden. So schilderten es Berater am Rande einer Fachtagung der SZ. Erst kurz vor dem Volksbegehren stieg die Zahl der freiwillig angebotenen Grundstücke.

Die Sorge der Bauern war beim Volksbegehren, dass sie künftig ihre Gewässerrandstreifen ohne Entschädigung zur Verfügung stellen müssten, weil es dann gesetzlich so geregelt sei. Aber der Freistaat hat dafür eine Sonderregelung getroffen: Die Landwirte erhalten in den nächsten fünf Jahren 500 Euro je Hektar Fläche und Jahr. In der Zeit danach sind es immerhin 200 Euro je Hektar und Jahr. Die Landwirtschaftsämter müssen die Einhaltung der Richtlinien überprüfen, wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern und förderrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wasserwirtschaftsamts-Leiter Leeb rechnet jedoch nicht damit, dass die Landwirte weiterhin Widerstand leisten: "Sie haben das Thema akzeptiert." Dabei spiele eine maßgebliche Rolle, dass sie es nicht einzelnen Politikern anlasten könnten, sondern es aus dem Volksbegehren komme und somit den Willen der Mehrheit der Bevölkerung widerspiegele.

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