Corona-Hilfe in Deutschland:Karlsruher Hängepartie beim EU-Hilfsfonds

Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt

Neben dem Bundeskriminalamt setzt auch der Bundesnachrichtendienst (BND) die umstrittene Pegasus-Spionagesoftware ein.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds geschaffen. Nach einer Klage bremst das Bundesverfassungsgericht. Aber wie groß ist hier sein Einfluss?

Von Björn Finke, Brüssel, und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist immer derselbe Reiz-Reaktions-Mechanismus. Wenn in Europa etwas beschlossen wird, bei dem es um richtig viel Geld geht, wird in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Mal kommen die Kläger eher von rechts, mal von links, und immer schwebt über allem die Frage: Wird Karlsruhe den Geldfluss stoppen, an dem das Schicksal Europas hängt? So war es beim Euro-Rettungsschirm nach der Finanzkrise, so war es bei den diversen Scharmützeln um die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB). Und so ist es auch dieses Mal.

Die EU hat einen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds für die Bewältigung der Pandemiefolgen aufgelegt. Der Bundestag hat im März die gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Wirtschaftsprofessor und (später ausgeschiedene) Mitgründer der AfD, Bernd Lucke, und einige Mitstreiter haben geklagt. Und sie feiern bereits einen ersten Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundespräsidenten erst einmal untersagt, das Gesetz auszufertigen.

Die Feier der Kläger könnte verfrüht sein. Aus dem vorläufigen Stopp lässt sich für den Ausgang des Verfahrens nichts ableiten. Durch ihre Entscheidung mit dem lustigen Namen "Hängebeschluss" haben die Richter lediglich verhindert, dass Fakten geschaffen werden, bevor sie die Sache wenigstens im Eilverfahren prüfen konnten. Mit einer Entscheidung dürfte im Mai oder spätestens Juni zu rechnen sein, das wäre noch rechtzeitig; die Ratifizierung ist EU-weit in vollem Gange. Aber nach dem Drama des vergangenen Jahres, als Karlsruhe der EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ihrer Anleihekäufe abverlangte, sind die Nerven immer noch gereizt. Was droht jetzt schon wieder aus Karlsruhe?

Ist das Paket der Einstieg in die Fiskalunion?

Die Kläger rügen, das Corona-Hilfspaket sei letztlich der Einstieg in die Fiskalunion. Denn die EU soll sich erstmals im großen Stil selbst am Kapitalmarkt verschulden dürfen - wie ein echter Staat, wenn man so will. Aus Sicht der Kläger widerspricht dies der Konstruktion der Europäischen Union, die sich im Wesentlichen aus den Mitteln der Mitgliedsstaaten finanziert und eben nicht aus Krediten. Darin sehen sie einen sogenannten Ultra-Vires-Akt, jene inzwischen vertraute Figur aus der Karlsruher Rechtsprechung: einen Verstoß gegen die europäischen Verträge. Außerdem werde damit das Budgetrecht des Bundestags ausgehöhlt, weil Deutschland für die Schulden mit in der Haftung sei - theoretisch also für die gesamte Dreiviertel-Billion, falls der Rest der EU nicht zahlen kann. Das wären, je nach Jahr, etwa zwei Bundeshaushalte.

Richtig ist, dass das Verfassungsgericht im Jahr 2012, als es um den Rettungsschirm ging, bei einer Haftungssumme von 190 Milliarden Euro immerhin die Stirn gerunzelt hat. Andererseits müsste - bevor sich eine deutsche Haftung für 750 Milliarden Euro realisiert - der komplette Rest der EU zahlungsunfähig werden. Was dann doch eher unwahrscheinlich ist.

Entscheidend dürfte das Stichwort Fiskalunion sein. Wäre es wirklich so, dass die EU die Gunst des Moments nutzt, um dauerhaft ins Schuldenmachen einzusteigen, ohne die EU-Verträge zu ändern, könnte Karlsruhe Bedenken anmelden. Der Hilfsfonds ist aber erkennbar als eine Notmaßnahme für einen sehr außergewöhnlichen Einzelfall angelegt. Seine Höhe ist limitiert, das Datum der Schuldenrückzahlung auf 2058 festgelegt. Dass dies zum Dauerzustand, zur Fiskalunion, wird, drängt sich nicht auf. Daher wäre es eher überraschend, wenn Karlsruhe sich in dieser veritablen Jahrhundertkrise querstellen würde.

Krankenhäuser, Ladesäulen und Tabletrechner

Durch diese Krise kommt Deutschland - wirtschaftlich betrachtet - noch recht gut im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern. Trotzdem soll auch die Bundesrepublik von dem Hilfstopf profitieren: Aus dem wichtigsten Programm des Fonds sollen bis 2026 fast 26 Milliarden Euro an nichtrückzahlbaren Zuschüssen fließen. Mit dem Geld will die EU-Kommission staatliche Investitionen und Reformen fördern. Die Bundesregierung muss dafür bis Monatsende einen sogenannten Aufbau- und Resilienzplan nach Brüssel schicken.

Berlin hat bereits einen Entwurf veröffentlicht. Kritiker klagen, dass die Regierung einfach Teile des Konjunkturpakets aus dem vorigen Jahr einreicht: Der Corona-Fonds würde nicht zusätzliche Investitionen bringen, Brüssel nur ohnehin Geplantes finanzieren. Die Regierung will mit den Mitteln Ladestationen für Elektro- und Wasserstoffautos subventionieren oder die Wärmedämmung von Häusern. Daneben soll die Digitalisierung in der Autoindustrie gefördert werden, Lehrer und bedürftige Schüler sollen Tabletrechner erhalten, Kommunen und Länder eine Finanzspritze für neue Kindergartenplätze. Investitionen in Krankenhäuser finden sich ebenfalls in dem Plan.

Die EU-Kommission bemängelte aber, dass bei allen schönen Investitionen etwas Wichtiges fehlt im Entwurf: das Bekenntnis zu wachstumsfördernden Reformen. Schon seit Längerem kritisiert die Behörde zum Beispiel die schädlichen Folgen des Ehegattensplittings oder des Meisterzwangs. Doch fünf Monate vor der Bundestagswahl dürfte die Bereitschaft der großen Koalition sehr überschaubar sein, sich hier vorzuwagen.

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