Infektionsschutzgesetz:Testpflicht für Betriebe kommt

Infektionsschutzgesetz und Corona

In der Gastronomie bleiben die Lichter weiterhin aus, wie hier in einem Biergarten in Nürnberg.

(Foto: Imago)

Das will das Kabinett am Dienstag beschließen. Wie und vor allem wie schnell aber auch das Infektionsschutzgesetz verschärft werden soll - darüber gehen die Meinungen auseinander.

Von Daniel Brössler, Henrike Roßbach, Berlin, und Christian Wernicke, Düsseldorf

An diesem Dienstag soll das Kabinett eigentlich der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen. Neben einer verpflichtenden Notbremse jenseits einer Inzidenz von 100 soll es dem Bund auch mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung verschaffen. Die Details aber waren am Montag noch unklar. "Die Abstimmungen für das ganze Paket laufen noch", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Verhandelt werde zwischen Bund und Ländern und zwischen der Bundesregierung und den Fraktionen. Aus Regierungskreisen war zu hören, dass der finale Entwurf womöglich erst in der Nacht fertig werden könnte.

Der vorangegangene Entwurf vom Wochenende sah unter anderem Ausgangsbeschränkungen vor: "Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt"; als Ausnahmen sind medizinische Notfälle aufgelistet, aber auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder die Versorgung von Tieren.

Die FDP hat allerdings mit Blick auf die Ausgangsbeschränkungen eine rote Linie gezogen. Sie will im Bundestag keinem Infektionsschutzgesetz zustimmen, das Ausgangssperren vorsieht.

Grundsätzlich halte man einheitliche Regeln für notwendig, sagte FDP-Chef Christian Lindner im Deutschlandfunk. Ausgangssperren sehe seine Partei aber "bis auf wirklich wenige Ausnahmefälle als unverhältnismäßig an, weil die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen nicht gegeben oder zumindest sehr gering sind". In Wahrheit gehe es ja darum, Ansammlungen von Menschen oder auch Wohnungspartys und Ähnliches zu unterbinden. Dafür müsse man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gebe es "mildere Mittel".

"Fehler von historischem Ausmaß"

Schmerzlich wäre das Nein der FDP insbesondere für CDU-Chef Armin Laschet. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und von der CDU-Spitze gewünschte Kanzlerkandidat der Union könnte gezwungen sein, sich mit Rücksicht auf seinen Düsseldorfer Koalitionspartner FDP im Bundesrat zu enthalten. FDP-Landeschef und Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp hielt sich das am Montag zwar zunächst offen, sprach aber im WDR von "erheblichen Mängeln" des Entwurfs.

Deutlicher wurde der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Henning Höne. "Das von CDU und SPD geplante Eilverfahren zur Zentralisierung der schärfsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein Fehler von historischem Ausmaß", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Eine pauschale landesweite Ausgangssperre lehne die Landtagsfraktion als "unverhältnismäßig und ineffizient" ab. Laschet hatte schon am Sonntagabend in der ARD gesagt: "Wenn in einer Koalition ein Koalitionspartner eine andere Meinung hat, muss man sich enthalten."

Auch bei den Grünen regte sich Kritik an den Plänen. "Es muss noch enorm nachgearbeitet werden", sagte Co-Parteichef Robert Habeck. Ob die Grünen am Ende zustimmten, hänge von den Änderungen ab, die noch in den Entwurf einfließen würden. Ausgangssperren von einer Inzidenz von 100 an seien unverhältnismäßig, so Habeck.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) sagte im ARD-Morgenmagazin: "Alle Argumente liegen seit Monaten auf dem Tisch. Alle Maßnahmen sind bewertet. Deshalb meine dringende Bitte an die Opposition: Lasst uns das diese Woche zum Ende bringen." Hintergrund ist, dass die Opposition einer Fristverkürzung im Gesetzgebungsprozess zustimmen muss.

Tests und Masken verursachen Betrieben Kosten

Fest stand am Montag dagegen schon, dass das Kabinett am Dienstag eine Testpflicht in den Betrieben auf den Weg bringen wird. In dem Entwurf für die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung heißt es: "Für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, wird daher die Pflicht eingeführt, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen Test anzubieten."

Eine Selbstverpflichtung, wie sie die Wirtschaft selbst gefordert hat, sei "keine Alternative"; nach aktuellen Umfragen erhielten derzeit nur 61 Prozent der Arbeitnehmer ein Testangebot. Das sei zur Eindämmung der Pandemie "nicht ausreichend". Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, sprach von einer "Misstrauenserklärung" gegenüber Unternehmen und Beschäftigten.

Auf die Betriebe kommen bis Ende Juni Sachkosten von bis zu 130 Euro je betroffenem Beschäftigten zu; inklusive der Kosten für die ebenfalls verlängerte Pflicht, medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Teilweise werden auch zwei Tests pro Woche verlangt, etwa wenn Mitarbeiter in Gruppenunterkünften wohnen.

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