Brexit:Lust auf Lugano

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Lugano in der italienisch-sprachigen Schweiz ist hübsch - und Namensgeber eines internationalen Vertrags, der grenzüberschreitende Gerichtsverfahren vereinfacht.

(Foto: Switzerland Tourism/Christof Sch/dpa-tmn)

Die britische Regierung will einem internationalen Vertrag beitreten, der Gerichtsverfahren vereinfacht. Doch Brüssel winkt ab.

Von Björn Finke, Brüssel

Der Vertrag hat einen sehr langen Namen - und ist wichtig für Unternehmen. Zugleich belastet er das gerade ohnehin angespannte Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien: Seit Jahreswechsel gehört das Königreich nicht mehr dem "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" an - kurz: dem Lugano-Übereinkommen. Dieser Vertrag regelt für viele Bereiche des Zivil- und Handelsrechts, Gerichte welchen europäischen Landes zuständig sind. Zudem stellt das Abkommen sicher, dass Urteile im Ausland vollstreckt werden können.

London ist ein beliebter Gerichtsstand für internationale Wirtschaftsverträge; davon profitieren die dortigen Kanzleien. Doch seit Auslaufen der Brexit-Übergangsphase zum Jahreswechsel sind neben der EU nur noch Island, Norwegen und die Schweiz Mitglieder des Übereinkommens. Die drei Staaten sind auch Teil der Freihandelszone EFTA.

Die britische Regierung bewarb sich schon vor einem Jahr für eine neue Mitgliedschaft. Dem müssen alle Vertragsparteien zustimmen - und die EU-Kommission lehnt das ab. Dies machte die Behörde diese Woche wieder bei einem Treffen der EU-Botschafter klar. Zur Begründung heißt es, dass das Übereinkommen für Mitglieder der EFTA oder des Wirtschaftsraums EWR gedacht sei, die enge Beziehungen zur EU pflegen. Die britische Regierung hingegen habe sich für eine weniger enge Partnerschaft entschieden.

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