Geretsrieder Politik:Schonfrist für Corona-Geschädigte

Geretsrieder Unternehmen, die mit Steuerschulden im Rückstand sind, erhalten einen Aufschub bis Ende September. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Geretsrieder Stadtrats am Dienstag einstimmig und ohne Diskussion beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen "nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich" von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind. Durch die Pandemie und die Lockdowns entstünden weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden, so die Stadtverwaltung. Bürgermeister Michael Müller (CSU) wurde dazu ermächtigt, über alle bis Ende Juni eingehenden Stundungsanträge zu entscheiden. Voriges Jahr sind laut Verwaltung aufgrund Corona 64 Stundungsanträge eingegangen; aus der Gesamtsumme von rund 958 000 Euro seien noch rund 71 000 Euro offen. In diesem Jahr seien es bisher 17 Anträge mit einer Summe von rund 24 000 Euro, wovon noch etwa 23 000 Euro offen seien.

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