Prozess um Tabledance-Bar:Millionen-Betrug im "Sexyland"

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Die ehemaligen Betreiber des Etablissements in der Goethestraße haben dem Fiskus eine erhebliche Summe vorenthalten. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigen sich schließlich auf eine Strafe.

Von Stephan Handel

Ob das "Sexyland" in der Goethestraße eine Perle seines Genres war, kann von heute aus nicht mehr beurteilt werden, denn es ist schon seit Jahren geschlossen. Zuvor zog es wohl hauptsächlich Männer an, die dann Frauen zuschauten, wie sie sich auszogen. Das schien den Herren einiges an Geld wert gewesen zu sein - als die beiden ehemaligen Geschäftsführer der ehemaligen Tabledance-Bar am Donnerstag früh auf den Anklageplätzen im Strafjustizzentrum Platz nahmen, sahen sie sich mit dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung von gut 4,6 Millionen Euro konfrontiert.

Die Sache kam ins Rollen durch eine Betriebsprüfung 2014: Dem Abgesandten des Finanzamts fiel eine gewisse Diskrepanz zwischen Bestellungen und Einkäufen sowie den Verkäufen auf, zumindest denen, die in die Buchführung aufgenommen waren. Die Steuerfahndung rückte an, durchsuchte Geschäfts- und Privaträume, die Staatsanwaltschaft prüfte und addierte und kam schließlich zu einer Verkürzung der Umsatzsteuer von mehr als 3,3 Millionen Euro, der Körperschaftssteuer von mehr als 380 000 Euro, der Gewerbesteuer von mehr als 400 000 Euro und der Lohnsteuer von 520 000 Euro. Diese Taten werden Ulrich R. und Marcus P. gemeinsam zur Last gelegt. P. soll außerdem noch gut 760 000 Euro seiner eigenen Einkommensteuer hinterzogen haben.

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Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich vor vier Wochen schon einmal getroffen und über eine sogenannte Verständigung gesprochen. Die hieß früher einmal "Deal" und geht so: Der oder die Angeklagte gesteht die ihm zur Last gelegten Taten und erhält dafür eine geringere Strafe, das Gericht erspart sich einen lange dauernden Prozess mit ungewissem Ausgang. Zudem ist ein Teil der Forderungen erledigt, weil Steuererklärungen doch noch eingereicht wurden, wenn auch verspätet, weil andere wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Am Ende bleibt bei R. ein Schaden von 700 000 Euro, bei P. einer von 1, 5 Millionen. Damit sind die Angeklagten zufrieden, räumen den Sachverhalt ein, erzählen kurz aus ihrem Leben ("bin dann in diese Branche geraten"). Am Freitag wird das Gericht beide Angeklagte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilen, Ulrich R. außerdem zu einer Geldstrafe zwischen 150 und 200 Tagessätzen, Marcus P. zu einer zwischen 600 und 700 Tagessätzen.

© SZ vom 16.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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