Verhandlung:Reumütige Graffiti-Schmierer

Amtsgericht verurteilt Jugendliche zu Geldstrafen und Sozialstunden

Von Christian Deussing, Starnberg

Mit schwarzem Filzstift haben zwei Burschen nach viel Bier, Schnaps und Mixgetränken in einer Julinacht 2019 die Fassade und Tische im Innenhof eines Münchner Cafés mit Graffitis beschmiert. Nun mussten sich die heute 22 und 21 Jahre alten Gilchinger für die Tat, an der noch weitere junge Männer beteiligt waren, vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten. Laut Staatsanwaltschaft war ein Schaden von 18 500 Euro entstanden. Beide Angeklagten räumten am Donnerstag die Vorwürfe im Prozess reumütig ein - sie wurden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verurteilt. Der Ältere ist inzwischen Handwerker und hat je 1500 Euro an den Hauseigentümer des Cafés an der Sonnenstraße und an den Sozialverein Brücke zu zahlen. Der Jüngere verfügt noch über kein Einkommen und wurde daher zu 72 Sozialstunden verurteilt.

"Ich war sehr betrunken und habe mich verleiten lassen", erzählte der junge Handwerker, der kurz vor der Tat ein Schicksalsschlag zu verkraften hatte. Der Anstifter war offenbar der mitangeklagte Bekannte, der damals in der Nacht zur etwa zehnköpfigen Gruppe an einer Tankstelle nahe des Tatorts hinzugestoßen war. Der Gilchinger erzählte davon, schon nachmittags beim Münchner Schlachthof an einer legalen Wand Tags angebracht zu haben, aber später immer betrunkener geworden zu sein. Dann sei er auf die "bescheuerte Idee" gekommen, seinen neu gekauften Stift am Café auszuprobieren, sagte der Angeklagte, der wegen Graffiti-Schmierereien und Drogendelikten nur zwei Wochen vor der Tat zu einem Freizeitarrest verurteilt worden war.

In der Verhandlung versicherte der 21-Jährige, mittlerweile seine Alkoholprobleme und Depressionen weitgehend im Griff zu haben. Zudem habe er keinen Kontakt mehr zur illegalen Graffiti-Szene und sprühe nur noch an erlaubten Orten, was auch sein Verteidiger bekräftigte. Noch positiver scheint es inzwischen beim älteren Kumpel zu laufen, der dem geschädigten Eigentümer auch einen Entschuldigungsbrief geschrieben hatte. Denn die Jugendgerichtshilfe attestiert ihm, einen geradlinigen Weg zu gehen, offen und höflich zu sein und sich stabilisiert zu haben.

Dies würdigte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie sah in der Schmieraktion ein "dynamisches Gruppengeschehen", das unter Alkoholeinfluss seinen Lauf genommen habe - was die Anwälte als alkoholbedingte Enthemmung bezeichneten. Ihre Mandanten nahmen das Urteil an und gelobten, "so etwas nie wieder zu tun". Zudem will der jüngere Gilchinger über ein zinsloses Privatdarlehen seines Vaters 1600 Euro an den betroffenen Hauseigentümer zahlen.

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