Theaterschließungen rechtens:Erforderlich und angemessen

Bleibt zu: Die Bayerische Staatsoper am Max-Joseph-Platz in München. (Foto: Robert Haas)

Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" scheitert vor Gericht mit ihrem Versuch, die Öffnung von Bayerisches Staatsoper und Münchner Philharmonie zu erzwingen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. "Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen", so das Gericht, das zudem keine Ungleichbehandlung der Kultur erkennen konnte: "Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei." Derzeit gebe es ein "diffuses Infektionsgeschehen" und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Dreiundzwanzig Musikerinnen und Musiker der Initiative "Aufstehen für die Kunst" hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen.

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