Polen:Bodnar muss gehen

(Foto: Kacper Pempel/REUTERS)

Polens Menschenrechtsbeauftragter Adam Bodnar muss sein Amt nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts innerhalb von drei Monaten abgeben. Eine Regelung, wonach er die Funktion auch nach dem Ende seiner regulären Amtszeit bis zur Ernennung eines Nachfolgers behalte, sei nicht verfassungskonform, hieß es in der Begründung des Gerichts am Donnerstag. Der Gesetzgeber habe nun drei Monate Zeit, eine andere gesetzliche Lösung zu finden. EU-Kommission und Europarat reagierten besorgt. Der 44-jährige Verfassungsrechtler Bodnar hat das Amt seit 2015 inne. Er ist einer der schärfsten Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung. Bodnars fünfjährige Amtszeit war eigentlich bereits im September abgelaufen. Ein neuer Menschenrechtsbeauftragter muss jedoch von beiden Kammern des polnischen Parlaments bestätigt werden. Die mehrheitlich von der PiS besetzte erste Kammer, der Sejm, und die von der Opposition dominierten zweite Kammer, der Senat, konnten sich über Monate nicht auf einen Kandidaten einigen.

© SZ vom 16.04.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: