Künstlersozialkasse:Bloß nicht mehr als 450 Euro verdienen!

Coronavirus - Musikerprotest

Freiberufliche Künstler fordern in Schwerin in der Fußgängerzone bessere Unterstützung in der Corona-Krise.

(Foto: Jens Büttner/dpa)

Freie Kulturschaffende, die während der Pandemie in anderen Jobs arbeiten, drohen aus der KSK zu fliegen. Sie sind schon wieder die Angeschmierten.

Von Till Briegleb

Es gibt wohl keine gesellschaftliche Gruppe, die in dem Jahr der Corona-Pandemie so um faire Unterstützung kämpfen musste, wie die Soloselbständigen, speziell die in der Kulturbranche. Sie wurden zu Beginn des ersten Lockdowns komplett vernachlässigt und erst nach vielen Protesten in der Öffentlichkeit von der Politik sehr langsam als Notgemeinschaft anerkannt. Fast ein Jahr dauerte es, bis vom Bund Ende 2020 erste halbwegs brauchbare Hilfen für die Kreativen aufgelegt wurden, die vom Lockdown besonders hart betroffen sind. Freie Musikerinnen, Künstler, Clowns oder Filmemacher, die den steinigen Weg in die Sozialhilfe verweigerten, den die Bundesregierung ihnen lange als einzige Hilfe anbot, hatten in der Pandemie deshalb nur zwei realistische Möglichkeiten: ihre Ersparnisse aufzubrauchen oder etwas anderes zu arbeiten.

Doch genau jene selbständigen Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter, die in ihrer unverschuldeten Arbeitslosigkeit lieber als Küchenbauer, Pizzabotin, Impfhelfer oder Schulhilfe für homeofficegestresste Eltern gearbeitet haben, als bei einem unwilligen Sozialstaat betteln zu gehen, werden jetzt erneut von der deutschen Sozialgesetzgebung abgestraft. Der Deutsche Kulturrat, in dem 260 Kulturverbände vereinigt sind, hat eine Alarmmeldung veröffentlicht, dass die Künstlersozialkasse (KSK) alle Mitglieder rauswerfe, die mehr als 450 Euro im Monat in nichtkreativen Berufen dazuverdienen.

Wer branchenfremd mehr verdient hat als ein Minijobber, verliert seinen Versicherungsanspruch

Die Kasse mit Sitz in Wilhelmshaven sorgt seit 1983 dafür, dass Freischaffende im künstlerischen Bereich den Arbeitgeberanteil für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung vom Staat bezahlt bekommen, der dafür eine Künstlersozialabgabe von den Veranstaltern und Verwertern erhebt. Anstatt sich teuer in der gesetzlichen oder einer Privatversicherung absichern zu müssen, übernimmt die KSK für ihre circa 200 000 Mitglieder die Hälfte der Beiträge. Doch das eigentlich fürsorgliche Gesetz für eine Klientel mit schwankenden und gelegentlich sehr geringen Einkommen hat leider diesen Zuverdiensthaken, der vielen Mitgliedern ausgerechnet in der Pandemie zum Verhängnis werden kann. Wer branchenfremd mehr verdient hat als ein Minijobber, pro Jahr also 5400 Euro, verliert tatsächlich seinen Anspruch auf die Versicherungshilfe.

Nun sind die offiziellen Zahlen für diesen Fall, die man bei der Kasse abfragen kann, eigentlich keine Schockmeldung wert. Laut Monika Heinzelmann, Sprecherin der KSK, gab es vor der Pandemie im Jahr 2019 nur 213 Fälle, bei denen das Überschreiten der "Geringfügigkeitsgrenze" zur Beendigung des Vertrags geführt habe, im Pandemiejahr 2020 aber noch deutlich weniger, nämlich 159. Doch ob dieser Wasserstand, der auf freiwilligen Meldungen der Mitglieder beruht, die Situation realistisch erfasst, bezweifeln Verbandsvertreter. Stephan Behrmann, Sprecher der Allianz der Freien Künste, sagt, dass man unter dem "Brennglas" der Statistik viel weniger Fälle fände, als sich bei den Verbänden melden würden. Niemand setze gerade freiwillig seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. "Die Dunkelziffer liegt viel höher", ist sich Behrmann sicher.

Damit die vielen KSK-Mitglieder dieser Dunkelziffer nicht irgendwann ein böses Erwachen bei den sporadischen Überprüfungen der KSK erleben, bei denen sie ihren Anspruch durch die Steuererklärungen der letzten fünf Jahre nachweisen müssen, fordert der Deutsche Kulturrat eine dringende Gesetzesänderung. Kulturschaffende, die gerade "das Gemeinwesen schonen" und sich "am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen", wie Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des deutschen Kulturrats, die große Mehrheit der Kreativen nennt, dürften nicht ein weiteres Mal für ihr selbständiges Handeln bestraft werden. Die Frage der Zusatzverdienste müsse neu geregelt werden.

Die Soforthilfen für Soloselbständige kamen viel zu lange nicht an

Der Dachverband der deutschen Kulturorganisationen wie die Allianz der Freien Künste fordern deshalb, dass im Pandemienotstand die Geringfügigkeitsgrenze ausgesetzt werden soll. Aber auch zukünftig solle für die Berechtigung zur KSK nur noch maßgeblich sein, welches die Haupterwerbsquelle einer Person ist. Liegt der Nebenverdienst in der Summe unterhalb des Einkommens durch künstlerische Arbeit, müsse das Anrecht auf die KSK-Mitgliedschaft erhalten bleiben. Denn Künstlerinnen und Künstler, die durch den Stromverkauf ihrer Solaranlage oder einen kleinen Onlineshop mehr als 450 Euro im Monat zuverdienen, verlieren sofort ihren Anspruch auf die KSK.

Allerdings wird dieser vernünftige Appell an die Bundesregierung, das Künstlersozialversicherungsgesetz schnell und unkompliziert zu ändern, vermutlich das gleiche Schicksal erleiden wie die Soforthilfen für Soloselbständige. Als "schnell und unkompliziert" von den Bundesministern beworben, kamen sie bei den Kulturschaffenden wegen unzähliger gesetzlicher Fallstricke über ein Jahr lang kaum an. Und um eine Novellierung des KSK-Gesetzes auf den Weg zu bringen, müsste Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kooperieren, der für den Bereich der Krankenversicherung zuständig ist. Zweckdienliche und schnelle Absprachen über Parteigrenzen, das aber funktionierte in der Corona-Krise schon nicht, als noch kein Bundestagswahlkampf anstand.

Zimmermann jedenfalls rechnet erst in "drei bis vier Wochen" mit einer Antwort der Ministerien. Bis dahin bleibt der Künstlerin, die ihr Geld gerade als Hilfskraft beim Impfen verdient, nur die Angst, dass der deutsche Sozialstaat erneut ihre bedrohliche Situation nicht versteht - und wieder nicht gerecht handelt.

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