Umgang mit Steuergeld:LMU soll verschwendete Gelder zurückfordern

Wegen Corna-Krise geschlossene LMU in München, 2020

Die Ludwig-Maximilians-Universität ist wegen ihrer Abrechnungspraxis bei Reise- und Bewirtungskosten in die Kritik geraten.

(Foto: Stephan Rumpf)

Das regt der Rechnungshof in der Affäre um fünfstellige Ausgaben für Taxifahrten, Restaurantbesuche und Dienstreisen an. Doch die Uni hält den Vorschlag für schwer durchsetzbar.

Von Sebastian Krass

Nach der Verschwendung öffentlicher Gelder an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) bringt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) Rückforderungen ins Spiel. Die Kontrollbehörde hatte Reise- und Bewirtungskosten beanstandet, einer von insgesamt fünf Posten waren Taxifahrten eines Vizepräsidenten von München zu seinem Wohnort, für die dieser sich über zehn Jahre hinweg 64 000 Euro habe erstatten lassen. Die Landesanwaltschaft hat gegen den Beamten wegen mehrerer Vorwürfe ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Der ORH habe das Wissenschaftsministerium und die LMU "gebeten zu prüfen, ob diese Kosten zurückgefordert werden können", erklärt ein ORH-Sprecher. Das Ministerium und eine zur Aufklärung eigens in der LMU eingesetzte Stabsstelle hätten aber "bezweifelt, dass sich entsprechende Ansprüche durchsetzen lassen und bevorzugen deshalb die nachträgliche Versteuerung geldwerter Vorteile". Der ORH spricht in diesem Zusammenhang von "unterschiedlichen Auffassungen" in der rechtlichen Bewertung. Die Prüfung sei nun abgeschlossen, so der ORH-Sprecher, man behalte "sich aber eine erneute Prüfung zu gegebener Zeit vor".

Kurze Rückblende: Im Sommer 2020 hatte der ORH "Missstände" im Abrechnungswesen der LMU angeprangert, die bei einer Prüfung von Herbst 2017 an aufgefallen seien. Neben den Taxifahrten ging es um Ausgaben und Erstattungen in jeweils fünfstelliger Höhe für Mittagessen in teils edlen Restaurants, für zwei Dienstreisen nach Venedig und für die Feier zur Verabschiedung eines Dekans. Nach der Prüfungsmitteilung des ORH an das Ministerium untersuchte die Stabsstelle die Zustände in der Uni. LMU-Präsident Bernd Huber wies Verschwendungs-Vorwürfe zurück. Das Ministerium aber widersprach ihm im Herbst 2020: Es habe durchaus Fälle von Verschwendung gegeben. Man habe die Fälle gemeinsam mit der LMU aufgearbeitet, der ORH habe "einen maßgeblichen Anstoß zur Reorganisation des Reisekostenwesens" in der Uni gegeben.

Im Dezember 2020 dann gab die Landesanwaltschaft bekannt, dass sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte: Es gehe um Vorgänge, bei denen möglicherweise "Höchstbetragsgrenzen ohne Vorliegen sachlicher Gründe überschritten wurden", zudem ermittele man "wegen möglicher haushaltsrechtlicher Verstöße" und wegen der "Abrechnung bzw. Erstattung von Kosten für Taxifahrten in fünfstelliger Höhe". Ein Anwalt des Vizepräsidenten erklärte, die Taxifahrten seien genehmigt gewesen. Sein Mandant werde sich im laufenden Verfahren "nicht weiter äußern", es gelte die Unschuldsvermutung.

Eine Sprecherin von Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) erklärt zur nun vom ORH aufgeworfenen Frage der Rückforderungen und der Alternative einer steuerlichen Kompensation, die LMU habe das Finanzamt um eine "lohnsteuerrechtliche Klärung" gebeten. Das Ergebnis sei dem Ministerium nicht bekannt und unterliege dem Datenschutz. Zudem schreibt die Sprecherin, es sei nach Anhörungen von Mitgliedern der Hochschulleitung durch die Stabsstelle "zu freiwilligen Rückerstattungen" gekommen. Auf Nachfrage präzisiert sie die Angabe: Es seien zwei Rückerstattungen von "insgesamt etwa 110 Euro" gewesen, "mit denen zwei Abrechnungen entsprechend korrigiert wurden". Angaben, wer die 110 Euro erstattet hat, macht sie mit Berufung auf den Datenschutz nicht.

Möglicherweise kommen Rückforderungen aber auch aus anderer Richtung noch einmal auf die Tagesordnung. Siblers Sprecherin schreibt, abschließend könne die Frage der Rückforderungen "nicht ohne das Ergebnis des derzeit laufenden landesanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beurteilt werden". Auf die Frage, ob das Ministerium eine moralische Verpflichtung für LMU-Mitglieder sieht, Gelder zurückzuzahlen, geht die Sprecherin nicht ein. Eine LMU-Sprecherin verweist auf die Stellungnahmen des Ministeriums, denen man sich anschließe.

Eine weitere Auffälligkeit, auf die der ORH nun erstmals hinweist, ist die Rolle eines der Mitglieder jener Stabsstelle, deren Arbeit essenziell für die Aufarbeitung war. In ihrem Abschlussbericht vom Herbst 2019 habe die Stabsstelle "einen Interessenkonflikt und die Befangenheit" eines ihrer Mitglieder geschildert, schreibt ein ORH-Sprecher. Auf eine Anfrage dazu erklärt das Ministerium zunächst, die Stabsstelle sei "extern" von einem "kompetenten Vertreter aus dem Bereich der Justiz" geleitet worden, der "über entsprechende Ermittlungserfahrung verfügt". Damit habe man die Unabhängigkeit der Stabsstelle gewährleistet, "auch im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte der Mitglieder der Stabsstelle, die der LMU angehören".

Erst auf Nachfrage bestätigt die Ministeriumssprecherin, dass sich "bei der Frage von Pflichtverletzungen von Vorgesetzten (...) ein Mitglied der Stabsstelle korrekterweise für befangen erklärt" und sich "bei der Bewertung dieser Einzelfrage enthalten" habe. Dass überhaupt LMU-Mitglieder an Ermittlungen zu für die Uni äußerst unangenehmen Vorgängen beteiligt waren, erklärt das Ministerium so: "Die Aufklärung der in Rede stehenden Sachverhalte, vor allem aber auch die Entwicklung von Lösungen für die Zukunft war ohne Beteiligung der LMU-Verwaltung nicht möglich."

Ob sich ein Vizepräsident der LMU Pflichtverletzungen geleistet hat, wird die Landesanwaltschaft bewerten. Dort stehen "Ende April Termine zur persönlichen Anhörung des Beamten sowie zur Beweisaufnahme" an, wie ein Sprecher erklärt. Wie lang das Disziplinarverfahren noch dauern werde, sei nicht absehbar.

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