Nationalpark-Chef gegen Wildbiologin:Streit um die Gams

Ursache für den Streit ist die Gams - und die Jagd auf das Tier.

Ursache für den Streit ist die Gams - und die Jagd auf das Tier.

(Foto: mauritius images / tbkmedia.de /)

Roland Baier leitet den Nationalpark Berchtesgaden und ist geübt im Umgang mit Jagd-Kritikern. Nun hat er zwei Aussagen gerichtlich verbieten lassen - über angebliche Jagd in der Schonzeit.

Von Christian Sebald, Traunstein

Der Chef des Nationalparks Berchtesgaden, Roland Baier, scheut keine Auseinandersetzung. Als vor zwei Jahren unter Jägern und Tierschützern massive Kritik laut wurde, dass in Deutschlands einzigem Gebirgsnationalpark Jagd auf Rotwild gemacht wird, richtete der Forstwissenschaftler ein "Fachforum Huftiermanagement" ein, in dem er über Wochen hinweg mit seinen Kritikern über den Umgang mit Hirschen, Rehen und Gämsen in dem Schutzgebiet debattierte. Außerdem legte Baier alle möglichen Unterlagen über die Wildbestände dort, die Jagdstrategien, die Abschüsse und dergleichen offen. Das brachte ihm seinerzeit viel Anerkennung ein - auch von manchen Kritikern.

Eines allerdings akzeptiert Baier nicht. Wenn Unwahrheiten über den Nationalpark und damit seines Erachtens auch über ihn als den obersten Verantwortlichen für das Schutzgebiet verbreitet werden. Das hat jetzt die Vorsitzende des Vereins "Wildes Bayern", Christine Miller, zu spüren bekommen.

Das Landgericht Traunstein hat der Wildbiologin und dem Verein dieser Tage auf Baiers Antrag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwei Aussagen verboten. Sie lauten: "Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen um Geierjunge zu füttern" und "Der Nationalpark erlegt (...) fleißig Gams (...) während der Schonzeit". Beide Formulierungen stammen aus einem Blog auf der Internetseite von Millers Vereins, in dem es um die Wiederansiedlung von Bartgeiern im Nationalpark Berchtesgaden geht. Man tritt der Vereinschefin nicht zu nahe, wenn man sagt, dass der Beitrag eine denkbar polemische Kritik dieses Projekts ist.

Diese Kritik ist aber nicht der Grund, warum das Landgericht Miller die beiden Aussagen verboten hat. Kritik, das hält das Gericht ausdrücklich fest, muss sich der Nationalpark-Chef gefallen lassen. Der Grund für das Verbot ist vielmehr, dass beide Aussagen aus Sicht des Gerichts falsch sind und eine schwerwiegende Verletzung von Baiers Persönlichkeitsrechten darstellen. Denn, so heißt es in der Urteilsbegründung, beim Leser des Beitrags werde der Eindruck erweckt, der Nationalpark-Chef "würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und als Leiter eine Behörde gesetzeswidrige Maßnahmen anordnen". Das sei nicht der Fall, Baier müsse die Aussagen nicht hinnehmen, so das Gericht.

Was aussieht wie Fliegenbein-Zählerei, hat eine hohe jagdpolitische Bedeutung. Denn der Streit um die Gams wird nicht nur sehr hitzig ausgetragen zwischen Jägern, Förstern und Naturschützern. Sondern er ist immer auch ein Streit um den Wald beziehungsweise das natürliche Nachwachsen des Waldes - gerade in Zeiten der Klimakrise. Denn die Triebe der jungen Bäume, vor allem der Tannen und Buchen, sind Leckerbissen für Gämsen, Hirsche und Rehe - vor allem im nahrungsarmen Winter. Deshalb richten die Tiere in den Bergwäldern große Schäden an.

Miller und ihr Verein "Wildes Bayern" verstehen sich als Anwalt der Gämsen. Aus ihrer Sicht werden - vor allem in den staatlichen Wäldern - mehr Gämsen geschossen als nachwachsen. Deshalb gebe es immer weniger Gämsen in Bayern, lautet Millers Überzeugung. Die allermeisten Förster und Naturschützer sehen das anders. Nach ihrer Einschätzung leben in den bayerischen Bergen vitale und stabile Gamsbestände. Auch ein aktuelles, umfangreiches Forschungsprojekt der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft hat bisher keinen Hinweis erbracht, dass die Art akut gefährdet sei.

Die Kritikerin möchte in Berufung gehen

Ein besonderes Ärgernis ist für Miller die sogenannte Schonzeiten-Aufhebung. Laut bayerischem Jagdgesetz dürfen Gämsen eigentlich nur zwischen 1. August und 15. Dezember gejagt werden, das übrige Jahr herrscht Jagdruhe. In besonders empfindlichen Bergwäldern aber ist das anders. In ihnen kann die Schonzeit außer Kraft gesetzt werden. Dort dürfen dann Gämsen auch außerhalb der Schonzeit gejagt werden, damit die Wälder vor Verbiss bewahrt werden und gedeihen. So eine Schonzeiten-Aufhebung gibt es auch in einigen wenigen Gebieten am nördlichen Rand des Nationalparks Berchtesgaden.

Die Jagd auf Gämsen in einem Gebiet, in dem es keine Schonzeit für die Tiere gibt, ist freilich etwas ganz anderes als eine Jagd in der Schonzeit. Die eine ist erlaubt und sogar vom bayerischen Jagdgesetz her vorgesehen. Die andere ist verboten. Mit ihren beiden Formulierungen hat deshalb Miller aus Sicht des Nationalpark-Chefs Baier die Unwahrheit über die Jagdpraxis in dem Schutzgebiet gesagt und ihm einen gravierenden Gesetzesverstoß vorgeworfen - ohne dass es dafür einen Grund gibt. Das akzeptiert Baier nicht, das Gericht gibt ihm recht.

Miller kündigte Berufung gegen das Urteil an. Sie erklärt, in dem Blog "die ,Schonzeitenabschüsse' im Nationalpark" kritisiert zu haben. Dieser Begriff werde in der Jägerprüfung, im allgemeinen Sprachgebrauch und in einschlägigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwendet, um die Erlegung von Gamswild in Gebieten zu beschreiben, in denen die Schonzeit aufgehoben wurde. "Diesem Sprachgebrauch sind auch wir in unserem Blogbeitrag gefolgt", sagt Miller. Sie gibt sich zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht München die Auseinandersetzung anders beurteilen wird als das Landgericht Traunstein.

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