Umstrittenes Erbe am Starnberger See:Der Badespaß für Juristen hat ein Ende

Seeshaupt, St.-Heinricherstr 45, Seehaus

Das "Seehaus" in Seeshaupt wurde vom berühmten Arzt Max von Pettenkofer erbaut. Die Anwaltskammer erbte das Anwesen 1981 von einer seiner Enkelinnen.

(Foto: Georgine Treybal)

Mitglieder der Münchner Anwaltskammer durften eine Villa in Seeshaupt bis vor kurzem kostenlos nutzen - für berufliche und private Zwecke. Seitdem damit Schluss ist, tobt ein Streit, der standesgemäß auch Gerichte beschäftigt.

Von Stephan Handel

Zwei Grundstücke am Starnberger See, zusammen mehr als 5000 Quadratmeter groß, eine denkmalgeschützte Villa von einem berühmten Bauherrn darauf, ein eigener Badesteg - bei den meisten Menschen wären wohl mehrfache Lottogewinne vonnöten, um in den Genuss einer solchen Annehmlichkeit zu kommen.

Für Mitglieder der Münchner Rechtsanwaltskammer reichte bis vor kurzem der Anwaltsausweis: Die Kammer stellte ein Haus in Seeshaupt, das sie in den Achtzigerjahren geerbt hatte, kostenfrei oder gegen geringe Gebühren zur Verfügung, für Sitzungen und Fortbildungen, aber auch für private Feiern oder einfach nur zum Baden. Seit gut zwei Jahren ist damit aber Schluss - und seitdem scheppert es kräftig unter den Mitgliedern, die Fronten verlaufen bis in den Vorstand.

Die "Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München" ist die Selbstverwaltungs-Organisation der Anwälte, die Mitgliedschaft ist Pflicht für jeden Anwalt, dessen Kanzlei im Bezirk liegt - und der ist riesig, er umfasst quasi ganz Bayern mit Ausnahme von Franken und der Oberpfalz. Mehr als 22 000 Juristen sind organisiert. Die Kammer kümmert sich um Zulassungen, um Fortbildungen, auch um Verfehlungen ihrer Mitglieder - und bis 2018 eben auch um das "Seehaus" in Seeshaupt.

Das Haus wurde vom berühmten Arzt Max von Pettenkofer erbaut. Die Denkmalschutzliste beschreibt es als "zweigeschossigen Flachsatteldachbau mit Kniestock, auf hohem Sockelgeschoss mit straßenseitiger Vorhalle, von Franz Karg, 1876". Das Haus steht auf dem 2500 Quadratmeter großen Ufergrundstück, dazu gehört das sogenannte Hausmeistergrundstück, 3000 Quadratmeter groß, auf der anderen Straßenseite. Die Kammer erbte das Anwesen 1981 von einer Enkelin Pettenkofers und Witwe eines Münchner Justizrats, die im Testament verfügt hatte, das Haus solle "vorwiegend Angehörigen der Anwaltsberufe zur Erholung, Alterssicherung und ähnlichen Zwecken dienen".

Die damals Verantwortlichen in der Kammer fanden das offensichtlich toll, gründeten einen "Seehaus-Verein", der die Verwaltung übernahm, und überließen das Haus seinen Nutzern - wobei wohl die vergnüglichen Nutzungen jene bei Weitem überwogen, die auch etwas mit der Juristerei zu tun hatten. Verdient hat die Kammer am Seehaus nie etwas - im Gegenteil, pro Jahr waren Zuschüsse zwischen 20 000 und 40 000 Euro nötig.

Nach mehr als 30 Jahren im Betrieb, stellte das Präsidium der Kammer fest, dass es langsam mal Zeit für eine Sanierung würde - 600 000 bis 800 000 Euro wären dafür wohl nötig gewesen. "Und da", sagt Präsident Michael Then, "haben wir angefangen zu überlegen, ob wir das überhaupt dürfen." Das Ergebnis dieser Überlegungen fasst sein Präsidiumskollege Andreas von Máriássy prägnant zusammen: "Die Beiträge unserer Mitglieder sind nicht dazu da, das Freizeitvergnügen einiger weniger zu finanzieren."

Das sechsköpfige Präsidium beschloss, den Betrieb einzustellen. Ob das gegenüber den Mitgliedern kommuniziert wurde, ist unklar - jedenfalls wurde auf der Mitgliederversammlung im Mai 2019 ein Antrag gestellt, die Mitglieder über Lage und Planungen zum Seehaus zu informieren und die Nutzung sofort wieder zu ermöglichen. Der Antrag wurde abgelehnt - das führt zur ersten Klage in dieser Angelegenheit. Die Kläger zweifelten die Art und Weise der Abstimmung an. Über die Klage ist noch nicht entschieden.

Einer der Wortführer der Seehaus-Fans, zu der Zeit Mitglied im 36-köpfigen Kammervorstand, war von den nun beginnenden Auseinandersetzungen offenbar so genervt, dass er seinen Rücktritt aus dem Gremium erklärte. Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt vier Jahre - allerdings wird alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Als nun die nächste Wahl anstand, wollte der Zurückgetretene wieder antreten. Das ließ das Präsidium aber nicht zu, weil seine vierjährige Amtszeit noch nicht vorbei war. Statt seiner wurde der Strafverteidiger Andreas Schwarzer gewählt, er ist mittlerweile so etwas wie der Anführer der Seehaus-Initiative. Sein Vorgänger klagt gegen seine Ablehnung - das ist der zweite Fall, mit dem sich der Anwaltsgerichtshof beschäftigen muss.

"Was ist denn das für eine Demokratie!", schimpft Schwarzer heute. Denn bei der Kammerversammlung im Herbst 2020 brachten er und seine Mitstreiter einen Antrag ein, eine Stiftung zu gründen, sie mit Kapital auszustatten und mit einem Kredit zur Sanierung des Seehauses. Gleichzeitig, ohne dass klar wird, was das eine mit dem anderen zu tun hat, wurde beantragt, den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 2021 an zu senken, von 285 auf 200 Euro. Beide Anträge wurden angenommen.

Das Präsidium aber weigert sich, die Beschlüsse umzusetzen: Was die Stiftung betrifft, weil sie ihn für rechtlich unzulässig hält, die Beiträge will sie erst 2022 senken, weil auf der gleichen Versammlung der Haushalt für 2021 beschlossen wurde, der auf den höheren Beiträgen beruht. Gegen die ausbleibende Beitragssenkung klagen mittlerweile acht Anwälte - hingegen hat eine Anwältin Klage gegen die beiden Beschlüsse erhoben; sie ist der Meinung, dass in beiden Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kammer geschmälert werde, was sie direkt treffen könnte, zum Beispiel durch eine Verringerung der Fortbildungsangebote.

Michael Then, der Präsident, macht durchaus den Eindruck, als falle es ihm schwer, das Seehaus aufzugeben: "Aber wir müssten einen Weg für eine wirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Nutzung finden." Die ist bislang nicht in Sicht - alle Vorschläge sind nicht rentabel oder belasten das Vermögen der Kammer über das Erlaubte hinaus. Michael Then seufzt und sagt: "Wir brüten weiter."

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