Ickinger Politik:Neue Regeln für Wahlplakate

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Die Gemeinde justiert nach, wie künftig politische Werbung auf ihrer Flur aussehen soll

Der Eklat während des Kommunalwahlkampfes 2020 in Icking dürfte so manchem noch gut in Erinnerung sein: Ein damals 62-jähriger Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte die Wahlplakate mit dem Konterfei einer der vier Bürgermeister-Kandidatinnen an Ickinger Maibäumen kopfüber aufgehängt, mit einem schwarzen Kreuz bemalt und weitere beschmierte Plakate in Pullach und Baierbrunn platziert. Knapp zwei Monate nach der Wahl wurde er von der Polizei gefasst und gestand die Taten. Die politischen Mitbewerber und die Bevölkerung waren entsetzt und verurteilten die Aktion aufs Schärfste, ein Gemeinderat sprach gar von "einer Morddrohung in Wildwestmanier". Doch abgesehen von diesem Skandal hatte der Wahlkampf auch sonst unschöne Spuren in der Isartalgemeinde hinterlassen: Plakate mit dem Gesicht von Bewerbern und politischen Programmen hingen oder lagen lange an Straßenlaternen. So lange, bis Wind und Wetter sie zerlegt hatten und Teile über die Flur wehten. Um solchem Wildwuchs künftig Einhalt zu gebieten, hatte der Gemeinderat beschlossen, dass Wahlplakate künftig nur noch an den kommunalen Anschlagtafeln erlaubt sein sollen. Nun aber musste an dieser Regelung nachjustiert werden.

"Die Verwaltung hat es juristisch geprüft und kam zu dem Schluss, das geht so nicht", erklärt die Zweite Bürgermeisterin Claudia Roederstein (UBI) auf Nachfrage. Die Beschränkung auf kommunale Anschlagstafeln beschneide unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Ickinger Gemeinderäte haben deshalb in ihrer jüngsten Sitzung diesen Beschluss wieder aufgehoben, dafür nun aber neue Regelungen über die Sondernutzungssatzung für öffentlichen Verkehrsgrund festgezurrt.

Grundsätzlich dürfen Parteien und Wählergruppierungen ab dem 43. Tag vor der Wahl oder einem Bürgerentscheid damit beginnen, ihre Plakate aufzustellen. In Icking muss nun die Aufstellung von Plakatständern mindestens eine Woche vorher schriftlich im Rathaus angemeldet werden, und zwar mit Angabe eines Ansprechpartners. Spätestens eine Woche nach dem Wahltermin müssen Plakate und Aufsteller künftig wieder aufgeräumt sein. Das haben die Gemeinderäte mit 16 zu einer Stimme festgelegt. Keine Mehrheit fand hingegen die Forderung, politische Werbung nicht im Umkreis von besonders sensiblen Bereichen, insbesondere Schule und Kindergarten, rund um das Rathaus und die Feuerwehr-Gebäude aufzustellen, weil dies die Verkerhsteilnehmer ablenken könnte. Aus ortsgestalterischer Sicht sollte auch darauf verzichtet werden, rund um die Heiligkreuz-Kirche zu plakatieren. Aber dies fand im Gremium mit elf Gegenstimmen ebenfalls keine Mehrheit.

© SZ vom 23.04.2021 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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