Kreditinstitute:Angriff auf das Sparbuch

Kreditinstitute: Collage Sparbuch

Collage Sparbuch

(Foto: Collage Jessy Asmus)

Jahrzehntelang versprachen Sparkonten Sicherheit und ein wenig Rendite, jetzt werden erstmals Negativzinsen auf diese Spareinlagen erhoben. Zwei Großbanken machen den Anfang. Sparer können sich aber wehren.

Von Benjamin Emonts

Jetzt sind also die guten, alten Sparbücher an der Reihe. Nachdem sie jahrzehntelang als unantastbar galten, werden auch sie neuerdings mit Negativzinsen belegt. Als erste Großbanken nehmen die Commerzbank und Targobank Verwahrentgelte auf das klassische Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Wer bei der Commerzbank als Neukunde mehr als den Freibetrag in Höhe von 100 000 Euro geparkt hat, muss Strafzinsen von 0,5 Prozent zahlen. Diese Preispolitik, so befürchten Verbraucherschützer, könnten sich zahlreiche Banken zum Vorbild nehmen. "Die Beschwerden über Verwahrentgelte und die von den Kreditinstituten angewandten Methoden haben deutlich zugenommen", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Geldhäuser, so viel ist klar, sind in Zeiten von Minuszinsen erfinderisch geworden, um an das Geld ihrer Kunden zu kommen.

Viele Deutsche verbinden positive Gefühle mit den kleinen Sparbüchern, die Großeltern ihren Enkeln einst in die Wiege gelegt haben; fast jeder Zweite besitzt noch ein solches Büchlein oder ein entsprechendes Konto mit Sparbuchbedingungen, aber online geführt. Die Einlagen auf Sparbüchern sind in den vergangenen Jahren sogar wieder deutlich gestiegen, weil die Menschen ihr Geld vor Negativzinsen bewahren wollen. So haben sich laut Deutscher Bundesbank die Guthaben auf Sparbüchern binnen zehn Jahren um das Zweieinhalbfache erhöht. 2011 lagen gut 102 Milliarden Euro auf klassischen Sparbüchern, im Februar 2021 waren es bereits 258 Milliarden. Allein die Sparkassen zählten vergangenes Jahr mehr als 33 Millionen Sparkonten. Trotz minimaler Zinsen von oft 0,01 Prozent und weniger sind diese Konten wieder zunehmend beliebt.

Umso größer ist nun die Empörung. Die Commerzbank nimmt bei Neukunden, die den Freibetrag von 100 000 Euro ausgereizt haben, derzeit einen Negativzins von 0,5 Prozent pro Jahr auf das Sparkonto. Vom 1. August an wird dieser Freibetrag sogar auf 50 000 Euro gesenkt. Betroffen könnten bald auch Bestandskunden sein. Mit ihnen sollen in "individuellen Kundengesprächen" Vereinbarungen über Verwahrentgelte besprochen werden, teilt ein Sprecher der Bank mit. Zu den Beweggründen sagt er: "Wir beobachten am Markt, dass immer mehr Wettbewerber Verwahrentgelte einführen und Freibeträge reduzieren. Das Marktumfeld in Bezug auf Zinsniveau und Liquiditätshaltung ist unverändert belastend."

Die Targobank greift noch früher zu

Die Targobank wiederum hat zum 1. April ein gestaffeltes Verwahrentgelt für Neukunden eingeführt. Zwischen 50 000 und 100 000 Euro Guthaben fallen zehn Euro im Monat an; ab einer halben Million wird das maximale Entgelt von monatlich 50 Euro fällig. Gleichzeitig gibt die Targobank noch Zinsen auf Sparkonten. Sie liegen bei 0,01 Prozent. Das sind bei 100 000 genau 10 Euro im Jahr. Auch die Targobank gibt an, ihre Verwahrentgelte wegen der "wirtschaftlichen Auswirkungen des aktuellen Zinsniveaus" zu verlangen.

Rechtlich betrachtet, sind Strafzinsen auf Sparbücher äußerst umstritten, zumal das Gesetz hier keine eindeutigen Vorgaben bereithält. Sparkassen und Verbraucherschützer teilen die Rechtsauffassung, dass Spareinlagen nicht mit negativen Zinsen belegt werden können. "Der Vertragszweck bei herkömmlichen Sparverträgen ist grundsätzlich auf eine Vermögensbildung gerichtet und schließt Negativzinsen damit aus", argumentiert ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

Für Verbraucherschützer sind Sparbücher nichts anderes als ein Darlehen des Kunden an die Bank. Auch deshalb darf der Sparer per Gesetz nur maximal 2000 Euro pro Kalendermonat abheben - braucht er mehr, muss er den Betrag drei Monate vorher kündigen. Eine weitaus freizügigere Auffassung herrscht beim Bundesverband Deutscher Banken (BdB), dem auch die Commerzbank und die Targobank angehören. Dort teilt man nur mit, dass die "Vereinbarung" von Negativzinsen "zulässig" sei. Im Unrecht sehen sich die Banken keineswegs. "Die sichere Verwahrung von Einlagen stellt eine Dienstleistung der Bank dar, für die ein Entgelt anfallen kann", heißt es aus der Commerzbank-Zentrale in Frankfurt.

Neukunden sollten die Konditionen vergleichen

Finanzexperte Nauhauser ärgert sich über solche Einlassungen. "Die meisten Geldhäuser verdienen nicht schlecht mit den neuen Verwahrentgelten. Ihre Erträge aus den Negativzinsen liegen meist viel höher als die an die EZB tatsächlich bezahlten Negativzinsen", sagt er. "Das Narrativ der Banken, dass sie wegen der Zinslage nicht anders können, wird gerne vorgeschoben, um Akzeptanz für Preiserhöhungen zu schaffen." Als Beispiel nennt Nauhauser die besagte Commerzbank. In deren Geschäftsbericht hat er gelesen, dass das Kreditinstitut im vergangenen Jahr 392 Millionen Euro Negativzinsen bezahlt habe, während sie 637 Millionen Euro durch Zinsen einnahm. "Die Commerzbank gibt also mitnichten nur Kosten weiter, welche ihr von der EZB in Rechnung gestellt werden." Derzeit prüft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in mehreren Fällen rechtliche Möglichkeiten, um gegen Banken und deren Verwahrentgelte vorzugehen.

Bestandskunden müssen trotz der jüngsten Entwicklungen nicht in Panik verfallen. Bei bestehenden Verträgen dürfen Negativzinsen nur eingeführt werden, wenn der Kunde vorher zugestimmt hat. Für Neukunden wiederum gilt: Augen aufbehalten und Preisaushänge vergleichen. "Es gibt nach wie vor etliche Banken, die Zinsen bezahlen statt Entgelte zu kassieren", sagt Nauhauser. Er rät dazu, ausschließlich Institute mit deutscher Einlagensicherung auszuwählen und die Anlagesumme auf 100 000 Euro pro Geldhaus zu begrenzen, da dieser Betrag gesetzlich geschützt ist. Bei alternativen Anlagevorschlägen von Bankern mahnt er zur Vorsicht. "Auch hier ist der Rat nicht uneigennützig, da oft Produkte mit hohen Provisionen empfohlen werden." Nauhauser berichtet, dass sich viele Kunden von ihren Banken inzwischen unter Druck gesetzt fühlten. "Sie sollen entweder in Fonds oder Rentenversicherungen investieren, oder es drohen Verwahrentgelte." Die Institute übten diesen Druck bewusst in persönlichen Beratungsgesprächen aus, sagt er. "Würde die Bank schriftlich mit derartigen Konsequenzen drohen, riskiert sie, ins Visier der Bafin zu geraten. Mündliche Beratungsaussagen dagegen entziehen sich meist aus Beweisgründen der behördlichen Überwachung."

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