Spanien:Gemeinsames Sorgerecht für Scheidungstiere

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Zu Herrchen oder Frauchen? In Deutschland gibt es kein gemeinsames Sorgerecht für Hunde, Katzen oder Kaninchen.

(Foto: James Hardy/imago)

Hunde, Katzen und Hamster haben auch Gefühle - das ist künftig in Spanien per Gesetz festgeschrieben. Im Falle einer Trennung ihrer Besitzer muss dann eine Lösung im Sinne der Tiere her.

Von Karin Janker

Spanien hat ein spezielles Verhältnis zu seinen Tieren. Stiere zum Beispiel - eigens zu diesem Zweck gezüchtet - werden, wenn sie ein bestimmtes Alter und, nun ja, Kampfgewicht erreicht haben, in Arenen unter dem Gejohle Tausender Menschen malträtiert und getötet. Wenig besser ergeht es den spanischen Windhunden, die massenweise zur Hasenjagd eingesetzt werden - zumindest solange sie schnell genug sind. Drei Jahre im Durchschnitt, dann sortiert man sie aus.

Wer nun aber denkt, Spanier hätten kein Herz für Tiere, der irrt. Soeben hat ein Gesetz das Abgeordnetenhaus passiert, das eine Revolution für Tierrechte in Spanien bedeutet, zumindest für die Rechte mancher Tiere. Haustiere sollen bald auch von Rechts wegen als "lebendige, fühlende Wesen" betrachtet werden. Konkret zielt das Gesetz auf Zivil- und Hypothekenrecht: Künftig gilt nicht nur, dass Haustiere unpfändbar sind. Sondern auch, dass im Falle einer Scheidung eine Lösung im Sinne des Tieres gefunden werden muss. Damit ebnet der spanische Gesetzgeber den Weg für ein gemeinsames Sorgerecht für Hund, Katze und Hamster.

Bislang galten Hamster und Hunde als Dinge

Bisher war es so, dass im Falle einer Trennung der Hamster wie eine Nachttischlampe und der Golden Retriever wie ein Lesesessel behandelt wurden. Konnten sich die Parteien nicht einigen, wer für das Tier sorgen soll, sprach das Gericht es gemäß seinem finanziellen Wert einem der Ex-Partner zu. Unterhalt konnte er dafür keinen erwarten. Im Gegenzug hatte die andere Partei aber auch keinen Anspruch darauf, mit dem Tier weiterhin Zeit zu verbringen.

Die gleiche Rechtslage gilt in Deutschland, auch hier gehören Tiere bei einer Scheidung aus rechtlicher Sicht zum Hausrat. "Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt", heißt es dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch schlicht. Was im Falle eines unteilbaren Besitztums wie einer Katze dazu führt, dass immer wieder Haustiere als Scheidungsopfer im Tierheim landen. In Spanien, wo nicht nur die Scheidungsrate höher ist als in Deutschland, sondern auch der Anteil der Haushalte, in denen Tiere leben, soll das nun anders laufen.

Einen Präzedenzfall hat im Jahr 2019 der Anwalt Antonio Berdugo in Valladolid erstritten: Hier trennten sich nach vier Jahren Beziehung Carlos und Silvia, zurück blieb Cachas, ihr West Highland Terrier. Während Cachas' Frauchen im nordspanischen Valladolid wohnen blieb, zog Carlos mit seiner neuen Freundin ins 700 Kilometer entfernte Alicante. Beide wollten sich nicht von Cachas trennen. Anwalt Berdugo erreichte ein gemeinsames Sorgerecht, Cachas lebt seither sechs Monate bei Carlos in Alicante und sechs Monate bei Silvia in Valladolid. Ein Fall, der Vorbild für weitere sein dürfte.

Antonio Berdugo ist stolz auf den Prozess, er habe das Beste für Cachas herausgeholt. "Tiere sind lebendige Wesen, keine Besitztümer", sagt er. Das neue Gesetz schreibe dies fest. Falsch zitiert fühlt er sich indes von der Online-Zeitung El Español. Diese legt ihm in einem aktuellen Artikel eine deutlich radikalere Ansicht in den Mund: Tiere seien "menschliche Wesen". Ein Lapsus, versichert der Anwalt.

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