Engmaschige Überwachung:Korruption verboten

Bayern verschärft Korruptionsvorschriften

Kleinstgeschenke bis zu einem Wert von zehn Euro pro Jahr und Geber sind unbedenklich, die Annahme von Bargeld ist jedoch für Mitarbeiter der Stadt generell unzulässig.

(Foto: dpa)

Städtische Angestellte dürfen keine Geschenke annehmen, auch OB Hartmann schickt seine regelmäßig zurück

Von Julia Putzger, Dachau

Ob ein nobles Abendessen, um die Entscheidung über die Auftragsvergabe in die richtige Richtung zu lenken, oder doch nur eine kleine Schachtel Pralinen, um sich für eine Erledigung zu bedanken - die Grenze, an der reine Wertschätzung endet und Korruption beginnt, ist fließend. Umso wichtiger also, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern klar vorgibt, was erlaubt ist und was nicht. Dass das auch für die Stadt Dachau und die ihr angeschlossenen Betriebe wie die Stadtwerke gelten muss, dachte sich deshalb Stadtrat Wolfgang Moll (Wir). Er stellte einen Antrag, in dem er zwar betonte, dass es keinen Grund zur Sorge gebe, es aber doch schön wäre, wenn die Stadt ein entsprechendes Regelwerk - in der Fachsprache auch Compliance-Regeln genannt - vorlegt.

Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) ist verwundert über diese Forderung: "Wir haben das alles schon", stellt er fest. Allerdings sind die Vorschriften, die für die städtischen Angestellten gelten, nicht für jedermann einsehbar, wobei Hartmann dafür auch keinen Grund sieht: "Das ist eine von vielen Dienstanweisungen, von denen ja keine öffentlich ist." Im Gegensatz dazu gibt es etwa auf der Homepage der Stadt München ausführliche Informationen und sogar ein Erklärvideo, zur Antikorruptionsrichtlinie. Doch der Dachauer OB entgegnet, dass die Stadt Dachau in der Sache ja auch "nichts neu erfunden" habe, sondern sich am grundsätzlich Vorgeschriebenen orientiere. So gibt es beispielsweise seit 2004 die "Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung", kurz Korruptionsbekämpfungsrichtlinie oder KorruR der Bayerischen Staatsregierung. Hier sind personelle und organisatorische Kontrollmechanismen festgesetzt aber auch, was im Falle eines Korruptionsverdachts zu tun ist.

In der Stadt Dachau gibt es dafür einen Anti-Korruptionsbeauftragten sowie umfangreiche Unterlagen und Flyer mit den wichtigsten Infos. Lücken für Schummeleien und Begünstigungen blieben bei der engmaschigen Überwachung ohnehin nicht, findet Hartmann. Neben der internen Revision durch den Rechnungsprüfungsausschuss rücke alle vier bis fünf Jahre der kommunale Prüfungsverband an. "Die Prüfer sind dann ein paar Monate vor Ort und schauen wirklich alle Vorgänge an", weiß Hartmann.

Doch was passiert nun mit den kleinen Zuwendungen, die immer wieder auf den Schreibtischen der städtischen Mitarbeiter landen? "Dafür gibt es ganz klare Regeln", so Hartmann: Kleinstgeschenke bis zu einem Wert von zehn Euro pro Jahr und Geber sind unbedenklich, die Annahme von Bargeld ist jedoch generell unzulässig. Ebenfalls unbedenklich ist eine "übliche und angemessene Bewirtung bei Dienstgeschäften im Auftrag der Stadt". Ansonsten gilt der Grundsatz: Melden befreit. Der Oberbürgermeister selbst legt diese Regeln für sich noch rigoroser aus: "Ich schicke eigentlich alles zurück, das ist mir zu blöd. Meist erstatte ich sogar noch Anzeige bei der Polizei." Von Lebkuchen über Wein und Champagner bis hin zu Hemden hätten ihn schon allerlei Präsente erreicht, wobei die Menge in letzter Zeit stark abgenommen habe. Das sei auch gut so, denn immerhin müsse die Stadt stets auch die Kosten für die Rücksendung tragen und habe schließlich "nur Arbeit damit".

Da es aus Sicht der Verwaltung also keinen Grund gibt, über das Thema zu debattieren, wird Molls Antrag auch nicht im Stadtrat oder einem der Ausschüsse beraten. Der Antragsteller ist darüber zwar enttäuscht, da er sich über eine Diskussion im Stadtrat gefreut hätte, sieht aber auch ein: "Ich bin zufrieden, dass über das Thema überhaupt nachgedacht wird."

Im Dachauer Landratsamt wird das Thema übrigens ganz ähnlich gehandhabt: Öffentlich einsehbar sind die Vorschriften auch hier nicht, doch entsprechende Anweisungen gibt es schon seit dem Jahr 1996.

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