Corona-Beschränkungen:Noch ändert sich nichts

Erst wenn Inzidenz fünf Tage lang unter 150 liegt, wird gelockert

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Der vom Robert-Koch-Institut ermittelte Wert der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner im Landkreis ist am Mittwoch unter den Schwellenwert von 150 gefallen. Änderungen treten aber erst in Kraft, wenn dies fünf Tage in Folge so bleibt - in diesem Fall wird dann vom übernächsten Tag an gelockert. Auch für Schulen und Kitas ist mittlerweile allein maßgeblich, ob ein Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten beziehungsweise an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Vom übernächsten darauf folgenden Tag an gelten dann die verschärften oder gelockerten Maßnahmen.

Konkret ergeben sich auch für die Schulen und Kitas im Landkreis für diese Woche keine Änderungen zur Vorwoche. Vom Inzidenzwert 100 an gilt grundsätzlich Distanzunterricht, nur die vierte Klasse der Grundschule, die elften Klassen von Gymnasiums und Fachoberschule und alle anderen Abschlussklassen haben Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder ansonsten Wechselunterricht.

Vorerst bleibt es also bei diesen Vorgaben: Nur eine Person (mit Kindern) darf einen anderen Hausstand besuchen; in Läden nur Abholung bestellter Ware (Click and Collect); kontaktfreier Sport im Freien von einem Haushalt plus einer Person oder fünf Kindern unter 14 Jahre; Ausgangssperre 22 bis 5 Uhr; Kitas sind geschlossen, es ist nur Notbetrieb möglich.

Sollte der Landkreis lange genug zwischen Inzidenz 100 und 150 liegen, würde zunächst nur die Regelung für den Einzelhandel gelockert. Dann wäre nach Reservierung und unter Vorlage eines negativen und 24 Stunden gültigen Schnell-, Selbst- oder PCR-Tests wieder das persönliche Betreten von Läden wie Bekleidungsgeschäften (Click and Meet) erlaubt.

Langfristig und in Abhängigkeit vom Inzidenzwert gelten von diesem Mittwoch an folgende Regeln (unabhängig vom Inzidenzwert öffnen dürfen Blumenläden, Gartencenter und Buchhandlungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen): Der Besuch von Handwerksbetrieben ist auch ohne negativen Test möglich. Friseur und Fußpflege bleiben erlaubt - wird die Schwelle von 100 überschritten, müssen Kunden aber einen negativen Test vorlegen. Die nächtliche Ausgangssperre vom Inzidenzwert 100 an bleibt bestehen. Bayern hat das "Hamburger Modell" nicht übernommen, wonach man zwischen 22 und 24 Uhr alleine im Freien beispielsweise joggen kann.

Eine wichtige Neuerung ist, dass vollständig Geimpfte beispielsweise beim Friseur keine Tests mehr vorlegen müssen, sofern die zweite Spritze mindestens zwei Wochen zurückliegt und damit voller Schutz gewährleistet ist. Dies gilt auch für "Click and Meet", soweit inzidenzunabhängig im jeweiligen Landkreis zulässig.

Das Landratsamt hat eine Grafik entworfen und auf die Homepage gestellt (lra-ffb.de), die die wichtigsten im Landkreis aktuell geltenden Coronaregeln sowie die Regeln bei niedrigeren Inzidenz-Werten übersichtlich darstellt.

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